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In Hamburger Bussen und Bahnen gibt es bald ein strenges Alkoholverbot. Ab Oktober sollen sogar Geldstrafen verhängt werden. Bei den Verkehrsbetrieben an Rhein und Ruhr bestehen entsprechende Verbote schon seit einiger Zeit. In S-Bahnen und Regionalexpressen der Deutschen Bahn bleibt das Feierabendbier aber weiterhin erlaubt.

In den Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) tritt ab September ein Alkoholverbot in Kraft. Während einer einmonatigen Übergangsfrist werden Fahrgäste, die sich nicht an das Verbot halten, nur mündlich verwarnt. Ab Oktober werden dann Bußgelder verhängt. Wer trotz Verbots Alkohol trinkt, muss 40 Euro zahlen – und das nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an S- und U-Bahnhöfen.

Bei den meisten Verkehrsbetrieben an Rhein und Ruhr gelten entsprechende Verbote bereits seit einiger Zeit. So haben sich etwa vier Verkehrsbetriebe des östlichen Ruhrgebietes zusammengetan und im Juni 2008 eine „Sauberkeitsoffensive“ gestartet. DSW21, BOGESTRA, HCR und Vestische untersagen seitdem nicht nur den Alkoholkonsum in ihren Fahrzeugen, sondern ganz allgemein den Verzehr von warmen Speisen und Eis sowie offenen und alkoholischen Getränken.

Offene Getränke sind in Dortmund verboten

Aber was sind nun offene Getränke und was sind nicht-offene Getränke? Kein Problem sieht DSW21-Pressesprecher Bernd Winkelmann etwa, wenn ein Fahrgast während der Fahrt mal einen Schluck aus seiner Mineralwasserflasche nimmt oder „wenn ein Kleinkind an einem Brötchen kaut“. Auch „Kaffeebecher mit Deckelschutz“ sind in seinen Augen unbedenklich.

Was passiert wenn sich jemand dem Verbot widersetzt? Wer versucht, trotz Verbot mit Bierflasche oder Colabecher in einen Bus einzusteigen „wird von uns vor die Alternative gestellt, entweder draußen zu bleiben oder das, was er in der Hand hält, draußen zu lassen,“ so Winkelmann. Bei Bussen lässt sich das Verbot mit Hilfe des sogenannten kontrollierten Vordereinstiegs relativ leicht umsetzen. Damit sich auch Bahnfahrer daran hielten, würden in den Dortmunder Bahnen seit zwei Jahren verstärkt sogenannte Kundenberater eingesetzt, erklärt der DSW21-Sprecher. Die Kundenberater sollen nicht nur beim Ein- und Ausstieg helfen – sie sollen auch Fahrgäste daraufhin weisen, dass etwa Biertrinken in der Bahn verboten ist.

Bußgelder verhängen sie normalerweise nicht. Wenn Fahrgäste sich völlig uneinsichtig verhielten, könnten sie aber auch schon mal ein Ordnungsgeld von 15 Euro verhängen und die Fahrgäste aus dem Zug verweisen, betont Winkelmann.

„Null Toleranz“ bei der DVG

Die Duisburger Verkehrsbetriebe sind noch etwas strikter mit ihrer Regelung. Seit dem 18. März 2011 sind in Duisburger Bussen und Bahnen Speisen und Getränke generell verboten. Dieses Verbot ist Teil der Kampagne „Null Toleranz“, die sich auch gegen Gewalt und Vandalismus im ÖPNV richtet, aber auch gegen lautes Musik hören und zu lautes Telefonieren. „Wir möchten, dass die Fahrgäste sich sicher fühlen,“ begründet DVG-Pressesprecher Thomas Nordiek den Verbotskatalog. Zu Beginn der Kampagne habe die DVG außerdem 20 neue Sicherheitskräfte eingestellt, insgesamt sind es jetzt 60.

Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Einhaltung der Verbote durchzusetzen. Nordiek spricht aber auch von einem Ermessensspielraum. „Dass jemand im Sommer sein Wasser trinkt, wird kein Kontrolleur verbieten,“ sagt er.

Eis essen ist in den Zügen der Rheinbahn erlaubt

Ein Alkoholverbot gibt es auch bei der Düsseldorfer Rheinbahn und zwar schon seit dem 1. Juni 2007. Warme Speisen sind seitdem ebenfalls verboten. Kleckerndes Eis und klebrige Cola sind aber weiterhin erlaubt. „Wir verbieten so wenig wie möglich,“ begründet Rheinbahnsprecher Georg Th. Schuhmacher. „Es geht um Geruchsbelästigung und beim Alkohol um das subjektive Sicherheitsgefühl,“ erklärt er die Verbotsauswahl. Trotzdem könne es passieren, dass man für die Reinigung aufkommen muss, wenn man tatsächlich beim Kleckern erwischt würde. Die Kosten betragen dann 20 Euro und mehr.

Eine einheitliche Regelung für das VRR-Gebiet, wie etwa beim Rauchverbot, gibt es bisher nicht. Das bestätigt VRR-Sprecher Johannes Bachteler. Es gebe dafür aber eine ausdrückliche Öffnung, die es den einzelnen Verkehrsbetrieben ermögliche weitergehende Verbote zum Verzehr von Speisen und Getränken selbst festzulegen.

Feierabendbier im Regionalexpress

Ganz anders als bei Rheinbahn, DVG und Co verhält es sich in Regionalexpressen und S-Bahnen. „Bei uns dürfen sie die Pommestüte mitbringen,“ sagt Udo Kampschulte, DB-Regio-Sprecher für NRW. Und: „in allen Zügen der Deutschen Bahn in Deutschland darf man Alkohol zu sich nehmen“. Das dürfte Kegelclubs und Freunde des Feierabendbiers freuen. Für die Sicherheit der Fahrgäste führen in den Abendstunden aber in etwa 90 Prozent der Züge DB-Sicherheitsleute mit, beruhigt der DB-Sprecher.

Auch im Abellio gibt es noch kein Alkoholverbot und das Brötchen auf dem Weg zur Arbeit möchte Geschäftsführer Ronald Lünser seinen Fahrgästen ungern verbieten. Ein generelles Alkoholverbot erachtet Lünser nur dann als sinnvoll, wenn man die Mittel hat, es auch tatsächlich durchzusetzen und wenn es eine breite Mehrheit dafür gebe - also sowohl bei der Konkurrenz als auch bei den Fahrgastverbänden.

Pro Bahn grundsätzlich für Alkoholverbote

Wenn es nach der Fahrgastinitiative Pro-Bahn ginge, dann könnte langfristig auch das Feierabendbier im Regionalexpress Geschichte werden. „Es ist uns wichtig, dass andere Fahrgäste sich nicht belästigt fühlen;“ so Dr. Hartmut Buyken vom Fahrgastverband Pro-Bahn, der ein Alkoholverbot grundsätzlich befürwortet. „Das Problem ist aber, dass ein Alkoholverbot nur Sinn macht, wenn man es auch durchsetzen kann,“ sagt Buyken und plädiert für ein schrittweises Vorgehen, bei dem man erst einmal beobachten solle, wie die Verbote im ÖPNV umgesetzt würden, um dann daraus zu lernen.