Duisburg.. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sind Raucherclubs nun illegal. Das Ordnungsamt Duisbug will prüfen, ob die Anweisungen eingehalten werden und gegebenenfalls Bußgelder verhängen oder Gastwirten ihre Konzession entziehen.

Nun macht die Stadt den Raucherclubs den Garaus. Galt die Gründung einer solchen, nicht notwendigerweise als Verein eingetragenen Institution bislang noch als Ausnahmetatbestand des Nichtraucherschutzgesetzes, so heißt es nun: Kippen aus und Aschenbecher weg!

Kurzfristig werde das Ordnungsamt überprüfen, ob die entsprechenden Anweisungen von den Gaststättenbetreibern eingehalten werden, heißt es. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder und schlimmstenfalls der Entzug der Konzession.

Gericht erklärte Raucherclubs für illegal

Grundlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Anfang April im Zusammenhang mit der Klage einer Kölner Wirtin kurzerhand Raucherclubs für illegal erklärte. Für das Gesundheitsministerium NRW war dies Anlass für eine Handlungsempfehlung an die Regierungspräsidenten, die nun nach und nach in den Kommunen Auswirkungen zeigt.

„Wir werden das zähneknirschend hinnehmen müssen“, meint Marc Weber, Vorsitzender der Dehoga-Kreisgruppe. Er rechnet damit, dass die Folgen eine Reihe von Gastronomen die Existenz kosten werde. „Dass Politiker glauben, so etwas wirke sich wirtschaftlich nicht aus, ist Unsinn.“

13 Prozent aller Gastronomien betroffen

Relativ nüchtern sieht der Dachverband der Dehoga-NRW die Sache. Laut Gesundheitsministerium seien 13 Prozent aller Gastronomiebetriebe betroffen. „Daran sieht man, dass die Raucherclubs tatsächlich eine Ausnahme darstellen“, so Pressesprecher Thorsten Hellwig. Andere Ausnahmetatbestände, wie der separate Raucherraum oder die Deklarierung der gesetzlich definierten „Einraumkneipe“ (unter 75 Quadratmetern) zur „Rauchergaststätte“ blieben vorerst unangetastet.

In Nachbarkommunen geht man übrigens sehr viel bedächtiger mit dem Thema um. Die Stadt Mülheim beispielsweise sieht den Gesetzgeber in der Pflicht und wartet die voraussichtliche Neufassung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes im Herbst ab.