Düsseldorf/Arnsberg. . Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop vorläufig gestoppt hat, legt nun das Land NRW beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die Entscheidung ein.

Die Landesregierung will juristisch für die Gemeinschaftsschule kämpfen. Das Schulministerium kündigte am Dienstag an, nach dem vorläufigen Stopp der Gemeinschaftsschule Finnentrop durch das Verwaltungsgericht Arnsberg wolle man eine „Klärung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster“ herbeiführen. Deshalb wurde Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte in einer Montag bekannt gewordenen Entscheidung in zwei Eilverfahren auf Antrag der Nachbargemeinden Attendorn und Lennestadt entschieden, dass deren Klagen gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop im Rahmen des Schulversuchs „aufschiebende Wirkung“ haben. Damit wurde die vom Schulministerium angeordnete sofortige Vollziehung der Genehmigung aufgehoben. Über die Klagen im Hauptsacheverfahren ist damit aber noch nicht entschieden worden.

Die Gemeinschaftsschule gilt als wichtiges Vorhaben der rot-grünen Minderheitsregierung. Zum Schuljahr 2011/2012 wird die Landesregierung die ersten Gemeinschaftsschulen einführen, um ein längeres gemeinsames Lernen der Schüler zu ermöglichen. Auch CDU-geführte Kommunen wollen diese Schulform. (dapd)