Unna. .
Wem die EC-Karte gestohlen wird und wer entdeckt, dass die Diebe damit Geld vom Konto gestohlen haben, der hofft freilich, dass Überwachungsbilder geschossen wurden und die Bank die Polizeifahndung unterstützt. Offenbar haben einige Banken aber wenig bis gar „kein Interesse daran, dass die Betrüger gefasst werden“, sagt Polizeisprecherin Ute Hellmann.
Es gebe Institute, sagt sie, die sich von der Polizei das von einer Kamera aufgenommene Material, das in der Regel von miserabelster Qualität ist, bezahlen ließen.
Banker, sagt Hellmann, argumentierten nicht nur mit dem hohen Arbeitsaufwand. Sie erklärten zuweilen auch – mit dem Hinweis auf Versicherungen, die für den entstandenen Schaden aufkommen – dass sie auf die Ermittlung des Täters verzichten können.
Schwer vorstellbar für die Sparkasse Unna, die selbst innerhalb von fünf Monaten drei Mal hintereinander überfallen wurde (am 17. Dezember 2009, 1. April und 3. Mai 2010) und darauf auch eng mit der Polizei zusammenarbeitete. „Natürlich haben wir der ermittelnden Polizei unsere Videoaufnahmen der Überfälle kostenlos zur Verfügung gestellt“, sagt Ulrich Pietsch.
Der Leiter der Innenrevision räumt aber ein, „dass das bei Betrügereien anders ist“. Also dann, wenn die Sparkasse nicht unmittelbar betroffen sei, sondern ein Kunde bestohlen und geschädigt wurde. Pietsch: „Im Rahmen einer Betrugsanzeige werden wir häufig von der Polizei gebeten, zu überprüfen, ob ein Überwachungsbild des möglichen Täters vorliegt.“ Eventuelle Kontobewegungen im Tatzeitraum würden dann mit den Videoaufzeichnungen abgeglichen, gegebenenfalls Bilder auf eine CD gebrannt. Ein Aufwand, wodurch ein Bankangestellter meist eine Stunde beschäftigt sei, „so dass wir in der Regel dafür 17 Euro abrechnen – aber nur, wenn die Aufnahmen auch zu verwerten sind“.
Ein Betrag, der über das Zeugenentschädigungsgesetz legitimiert sei und der jedem Zeugen einer Straftat zustehe.