Isselburg. .

Sozialschwächere erhalten in Isselburg keine Ermäßigung mehr bei der Hundesteuer. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW. Das Gericht findet, Hunde seien Luxus, daher dürfe es keine Ermäßigung geben.

Ein Hund ist Luxus. Das ist prinzipiell die Meinung des Oberverwaltungsgericht NRW. Daher darf es keinerlei Ermäßigung bei dieser Steuer geben. Genau das hatte Isselburg Sozialschwachen bisher aber zugestanden. Jetzt muss die Stadt bei ihrer Hundesteuersatzung das Urteil berücksichtigen.

Bisher gab es eine Ermäßigung für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Arbeitslosengeld II erhalten. Auf Antrag bezahlten die Sozialschwächeren nur die Hälfte – also 25 Euro pro Jahr. Über die Abschaffung dieses Rabattes diskutierte in seiner jüngsten Sitzung der Haupt- und Finanzausschuss.

Plädoyer für einen Kompromiss

„Ich kann nur theoretisch reden, da ich keinen Hund habe“, erklärte Dr. Gerhard Krause, Fraktionsvorsitzender der CDU. „Aber es ist schon so, dass ein Hund eine starke soziale Komponente ist.“ Daher plädiere er für einen Kompromiss. Beim ersten Hund solle auch zukünftig eine Ermäßigung gewährt werden, ab jedem weiteren Vierbeiner könne der komplette Satz abgerechnet werden.

Martina Hünting, Mitarbeiterin der Verwaltung, machte deutlich, dass die Betroffenen in der Regel nur einen Hund besäßen. Auch Felix Kleideiter (SPD) rückte in seiner Argumentation die Summe in den Vordergrund. „Wir reden über nicht mal 4,50 Euro im Monat. Da sollten wird dem Gesetz genüge tun und den Rabatt wegfallen lassen“, appellierte der Sozialdemokrat. Ins gleiche Horn stieß auch Uwe Übelacker. „Die Frage ist doch“, so der Grünen-Fraktionschef, „ob jemand sein Tier abschaffen muss wegen 25 Euro mehr im Jahr. Das wage ich zu bezweifeln.“

So wurde schließlich auch dem Beschlussvorschlag bei drei Neinstimmen und zwei Enthaltungen aus Reihen der CDU zugestimmt, so dass es in Zukunft keinerlei Ermäßigungen bei der Hundesteuer mehr geben wird.