Essen. Ist eine Stunde ausgefallen, wenn ein fachfremder Vertretungslehrer eingesetzt wird? Und wenn der mit den Schülern Karten spielt? Unser Regelwerk.
Wir wollen herausfinden, wie viel Unterricht an Essens Schulen tatsächlich ausfällt. Dazu suchen wir Eltern, die uns über sieben Wochen hinweg ganz genau berichten, welche Stunden an den Schulen ihrer Kinder ausgefallen sind. Sie wollen mitmachen? Gern! Hier steht, was Sie tun müssen.
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Was wir mit der Aktion erreichen wollen, erklären wir in diesem Kommentar. Vorweg: Es geht nicht darum, Schulen an den Pranger zu stellen. Deshalb werden wir auch in der Auswertung keine einzelnen Schulen nennen, sondern nur Schulformen.
Wann gilt eine Stunde als ausgefallen?
Doch nun zu den Regeln. Für die Landesregierung gilt eine Stunde nur dann als ausgefallen, wenn sie tatsächlich nicht stattfindet. Wenn ein Vertretungslehrer die Klasse betreut, gilt der Unterricht in jedem Fall als erteilt. Wir wollen etwas strenger vorgehen: Nur wenn der Vertretungslehrer aus dem gleichen Fachbereich kommt, zählt es für uns als Unterricht. Sonst nicht.
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Natürlich geht es vor allem darum, was im Unterricht geschieht: Macht der Vertretungslehrer tatsächlich Unterricht oder zeigt er Filme? Das auszuwerten würde allerdings die Möglichkeiten einer Erhebung wie der unseren deutlich übersteigen. Wo fängt Unterricht an, wo hören Beschäftigungsmaßnahmen auf? Das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, deshalb beschränken wir uns auf quantitativ messbare Kriterien.
Was ist mit Klassenfahrten?
Dass der Lehrer, der mit seiner Klasse auf Klassenfahrt fährt, nicht gleichzeitig unterrichten kann, leuchtet ein. Sollte man dadurch bedingten Unterrichtsausfall also verzeihen? Wir finden: nein, denn Klassenfahrten sind lange im Voraus geplant. So lange, dass es möglich sein sollte, Vertretungslehrer zu finden.
Gelingt Schulen das nicht, dann stimmt etwas im System nicht. Wohlgemerkt: im System, nicht zwangsläufig an der Schule. Deshalb wollen wir mit unserer Erhebung auch keine Schulen an den Pranger stellen und werden keine Ausfallquoten einzelner Schulen veröffentlichen.
Und wenn die Schach-AG immer wieder ausfällt?
In unserer Erhebung betrachten wir lediglich "ordentliche" Schulfächer. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften zählen nicht dazu. Wir bitten unsere Teilnehmer deshalb auch, diese nicht mitaufzulisten.
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Wahlpflichtfächer, in denen die Schüler benotet werden, zählen dagegen natürlich. Fällt hier der Unterricht aus, wollen wir das wissen.
Sie haben noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Mail an unterrichtsausfall@waz.de oder unterrichtsausfall@nrz.de. Wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.