Hamm. . Autofahrer müssen auch während der Fahrt darauf achten, dass Kinder im Fahrzeug angeschnallt sind. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm deutlich gemacht. Ein Vater aus Recklinghausen hatte gegen ein Bußgeld geklagt - ohne Erfolg.

Auch während der Fahrt muss ein Autofahrer darauf achten, dass Kleinkinder im Auto angeschnallt sind. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem Bußgeld-Beschluss hingewiesen und die Verurteilung eines Mannes (44) aus Recklinghausen durch das Amtsgericht Marl bestätigt (Az.: 5 RBs 153/13).

Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, war der Autofahrer Anfang 2013 zusammen mit seiner vierjährigen Tochter unterwegs. Er hatte das Kind vor der Fahrt angeschnallt. Bei einer Verkehrskontrolle war das Kind aber nicht mehr gesichert: Die Beamten verhängten ein Bußgeld.

Der Mann argumentierte, dass vom Fahrer nicht verlangt werden könne, die Sicherung des Kindes auch während der Fahrt zu kontrollieren. Das OLG widersprach: Gerade bei schutzbedürftigen Mitfahrern wie Kindern habe der Autofahrer eine besondere Fürsorgepflicht. (dpa)