Düsseldorf. Ein Kfz-Kennzeichen für zwei Kraftfahrzeuge? Das geht ab dem 1. Juli 2012. Allerdings dürfen verschiedene Fahrzeugklassen wie etwa Auto und Motorrad nicht gemischt werden, wohl aber aktuelle Autos und Oldtimer. Die Kfz-Versicherer scheinen bereit zur Rabattschlacht um neue Versicherungskunden.

Ab dem 1. Juli 2012 dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Grund für einige Versicherer, eine Rabattschlacht um neue Versicherungskunden zu eröffnen.

"Bei Wechselkennzeichen räumen wir einen nach Fahrzeug- und Versicherungsarten differenzierten Beitragsnachlass von bis zu 25 Prozent ein", bestätigt beispielsweise DEVK-Vorstand Engelbert Faßbender. Auch HUK-Coburg, LVM, AachenMüchener, Zurich und Allianz haben Sonderkonditionen angekündigt.

Keine Rabatte geben Axa, Ergo, Gothaer, VHV oder Provinzial Rheinland. Diese Versicherer argumentieren, dass die geringere Fahrleistung von wechselseitig genutzten Fahrzeugen längst in den Beiträgen berücksichtigt wird.

Angst vor ruinösem Wettbewerb

Viele Versicherer fürchten scheinbar den Einstieg in einen ruinösen Wettbewerb. Die neue Zulassungsvariante ist interessant für Haushalte mit zwei oder vier Fahrzeugen, die nicht gleichzeitig eingesetzt werden. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.

Vorteil gegenüber dem bekannten Saisonkennzeichen, das Cabrio- und Oldtimerfahrer gerne einsetzen: Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Es muss immer an dem gerade genutzten Fahrzeug befestigt sein.

Nach neuem Recht können aber nur Fahrzeuge der gleichen Gruppe mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen ausgestattet werden. In die Gruppe der Pkw fallen Cabrios, Reisemobile oder Oldtimer. Außerdem lassen sich zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.

Keine steuerlichen Vorteile

Steuerliche Vorteile, wie sie in der Schweiz und Österreich üblich sind, gibt es aber in Deutschland nicht. Günstiger kann allein die Versicherung werden. Wechselkennzeichenrabatte dienen den Versicherern derzeit vor allem dazu, neue Kunden zu finden und bestehende zu binden. "Außer dem Beitragsnachlass bieten wir eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an", erläutert DEVK-Mann Faßbender.

Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für einen zusätzlichen Zweitwagen dieselbe Rabatt-Stufe wie für den Erstwagen. Das sei deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse gilt nur, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei einem Versicherer unter Vertrag stehen.

Vorreiter für hohe Nachlässe könnte die ADAC-Autoversicherung werden. An der Club-Police ist die Zurich-Versicherung mit 51 Prozent beteiligt. Auch sie dürfte daher höhere Nachlässe auf den Markt bringen. Der Autoclub hatte sich in der Vergangenheit immer für Wechselkennzeichen stark gemacht. Dessen Einführung soll nicht zuletzt den Kauf von Kleinwagen und Elektrofahrzeugen für die Stadt forcieren, so der ADAC und auch das Bundesverkehrsministerium.

Zehn Prozent Anteil in der Schweiz

Während in der Schweiz zehn Prozent aller Autobesitzer ein Wechselkennzeichen nutzen, dürfte die Nachfrage in Deutschland deutlich geringer ausfallen. Der Bundesrat rechnet anfänglich mit lediglich 54.000 Kunden. Die Assekuranzen lassen einen Umstieg ab Juli auch während des Jahres zu - solange die Kunden ihnen treu bleiben.

Wer den Kfz-Versicherer verlassen will, weil es anderswo bessere Konditionen für Wechselkennzeichen gibt, der muss bis 2013 warten. Dann läuft der Vertrages regulär aus, wenn er bis zum 30. November gekündigt wird. Hohe Rabatte allein sind übrigens kein Garant für einen günstigen Vertrag. Unter Umständen können zwei Einzelversicherungen sogar preiswerter sein als ein rabattierter Wechselkennzeichentarif.

Am Markt gibt es große Preisunterschiede. Zudem werden für die Neuzulassung pro Fahrzeug über 30 Euro Gebühren fällig, plus die Kosten für vier Halterahmen und zwei Wechselkennzeichen. Zu beachten: Das ruhende Fahrzeug darf nur auf privatem Gelände abgestellt werden. Dort genießt es immerhin Kaskoversicherungsschutz, etwa gegen Diebstahl, Brand oder Hagel. (mid)