Berlin. Probefahrten sind ab Juli Teil der Hauptuntersuchung beim TÜV. So sollen Kontrollleuchten für ABS, Airbags oder Anschnallhilfe geprüft werden. Weitere Neuerungen sind eindeutige Mängelbeschreibungen im Prüfbericht und der Wegfall der Rückdatierung.

Bei der Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge treten zum 1. Juli umfangreiche Änderungen in Kraft. Die Sachverständigen von TÜV, Dekra & Co. machen künftig eine Probefahrt mit jedem Fahrzeug, die elektronischen Sicherheitssysteme des Autos werden unter die Lupe genommen, und bundesweit einheitlich gibt es keine Rückdatierung mehr. Der Termin für die nächste HU orientiert sich künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin.

Eine Einladung zum Zeitschinden? "Nein", sagt Frank Volk vom TÜV Süd in München. "Wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird, so schreibt es die Novelle vor, einer vertieften Hauptuntersuchung unterzogen, die mit einer um 20 Prozent höheren Gebühr zu Buche schlägt", sagt der Experte. Daneben drohe, wie bisher auch, bei Verkehrskontrollen eine Geldbuße durch die Polizei. Zudem riskierten Autofahrer, die mit einem Fahrzeug mit abgelaufener HU-Plakette einen Unfall verursachten, den Versicherungsschutz.

Die Elektronik im Fokus

Neu im HU-Programm ist eine Probefahrt. Sie steht künftig am Beginn einer jeden Prüfung. Bei der kurzen Tour mit mindestens acht Kilometern pro Stunde werden die Kontrollleuchten etwa von ABS und Airbags oder die Anschnallhinweise überprüft.

Die elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken künftig insgesamt noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem sogenannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt.

Einheitlicher Mängelbaum

Zudem gibt es ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab Juli arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängelbaum. Die praktische Folge für den Autofahrer ist, dass es im Prüfbericht zu Beanstandungen nun eine eindeutige Beschreibung gibt, wo der Mangel festgestellt wurde.

"Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt TÜV-Süd-Autoexperte Philip Puls.

Was sich konkret für Autofahrer ändert, hat der TÜV Süd in einem Film im Internet unter http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge zusammengefasst. (dapd)