Goslar. Wer durch einen Unfall einen Angehörigen verliert, erhält in vielen europäischen Staaten eine Entschädigung. Nun fordert der Deutsche Verkehrsgerichtstag eine solche Regelung auch für Deutschland. Bisher haben Angehörige nur dann Anspruch, wenn sie psychische oder physische Folgen belegen können.

Nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten sollen auch in Deutschland die nächsten Angehörigen von Unfalltoten einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das forderte der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag am Freitag in Goslar. "Eine finanzielle Entschädigung kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung verschaffen und ein Gefühl der Gerechtigkeit vermitteln", stellte der entsprechende Arbeitskreis nach zweitägigen Beratungen fest. Empfohlen wird, die Bemessung des Schadensersatzes den Gerichten je nach den Umständen zu überlassen.

Während in Ländern wie Österreich, Italien oder Spanien Angehörige regelmäßig das sogenannte Trauergeld erhalten, gibt es in Deutschland bislang eine sehr enge Regelung. Danach haben Angehörige von Unfalltoten nur dann einen Anspruch, wenn sie einen Schockschaden nachweisen können, also eindeutig belegbare psychische oder physische Folgen.

Entschädigungen in Spanien von bis zu 160.000 Euro

In Spanien dagegen werden Entschädigungen von bis zu 160.000 Euro bezahlt, in anderen Ländern gibt es Pauschalzahlungen von mehreren tausend Euro. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar werden alljährlich Forderungen zu allen Bereichen der Mobilität aufgestellt, die erfahrungsgemäß zu einem großen Teil in die spätere Gesetzgebung einfließen. Am 50. Verkehrsgerichtstag nahmen 1800 Verkehrsexperten teil. (afp)