Losheim. Beim Kauf neuer Leuchtmittel für die Auto-Scheinwerfer sollte man nicht gleich dem günstigsten Angebot trauen. Fachleute warnen: Viele der günstigen Produkte sind von mangelhafter Qualität, erfüllen teils nicht einmal die grundlegenden Voraussetzungen. Einige sind in Europa nicht einmal zugelassen.
Autofahrer sollten bei einem Reparaturaustausch eines Leuchtmittels auf Qualität achten. Besonders preiswerte Angebote bei Leuchtmitteln sollten die Alarmglocken läuten lassen, rät die Sachverständigenorganisation KÜS in Losheim.
Insbesondere Importware sei hier betroffen. So gebe es Scheinwerfer aus Fernost, die überhaupt keine Aufnahmemöglichkeit der notwendigen Leuchtweitenregulierung vorsehe. Außerdem seien mitunter drei Begrenzungsleuchten, die so genannten Angel Eyes (Leuchtringe), eine Fünf-Watt-Halogenlampe und LEDs verbaut. Das sei nicht mehr zulässig, und bei der Hauptuntersuchung werde die Plakette verweigert.
Grundlegende Voraussetzung für die Nutzung von Leuchtmitteln sei eine Bauartgenehmigung für den entsprechenden Verwendungszweck, betonen die KÜS-Fachleute. Dies erkenne man an der Kennzeichnung mit dem E-Prüfzeichen und der entsprechenden Symbolik. Die KÜS empfiehlt, beim Kauf genau hinzusehen.
Das E-Prüfzeichen müsse auf dem Leuchtmittel selbst aufgedruckt sein. Ein auf der Verpackung eines Nachrüstkits aufgedrucktes E-Prüfzeichen bestätige lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit einzelner Komponenten, keinesfalls aber des Leuchtmittels selbst. (dapd).