Brüssel. . Neuer Streit um die Volkswagen-Beteiligung des Landes Niedersachsen: Die EU-Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik. Die Kommission will das Land dazu zwingen, die Beteiligung an dem Autobauer zu verkaufen. Sonst droht Deutschland eine Millionenstrafe.
Die Europäische Kommission klagt wegen des VW-Gesetzes erneut gegen Deutschland. Die Bundesrepublik müsse die 20-prozentige Sperrminorität des Landes Niedersachsen abschaffen, begründete die Kommission am Donnerstag in Brüssel ihre zweite Klage in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Fall einer Verurteilung droht Deutschland eine Strafe in mehrstelliger Millionenhöhe.
Die Sperrminorität bedeute unzulässige Sonderrechte und eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, erklärte die Kommission. Die EU-Behörde hatte schon einmal gegen das VW-Gesetz geklagt, weil es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche Übernahme unmöglich mache. Der EuGH gab der Kommission 2007 in großen Teilen Recht.
Niedersachsen hält rund 20 Prozent an Volkswagen
Allerdings deutet die deutsche Seite die Entscheidung der Richter anders als die Kommission. Darum kippte Berlin bei der Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2008 zwar mehrere Regeln, behielt aber die 20-prozentige Sperrminorität bei. Niedersachsen hält rund 20 Prozent der Anteile an VW und kann so wichtige Entscheidungen verhindern.