Berlin. . Die linken Fahrspuren vieler Autobahnbaustellen sind für moderne Autos zu eng und gefährden zunehmend die Sicherheit im Straßenverkehr. Das bemängelt der Auto Club Europa.
Der Auto Club Europa (ACE) rief die Straßenbaubehörden von Bund und Ländern auf, solche gefährlichen Engpässe zu beseitigen. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, Bund und Länder seien im Gespräch über das Thema, und die Richtlinien würden mit dem Ziel breiterer Fahrstreifen überarbeitet.
An zahlreichen Baustellen verbietet ein Verkehrsschild Autos mit mehr als zwei Meter Breite die Nutzung der Überholspur. Das Maß gilt für die tatsächliche Breite, also einschließlich Außenspiegel. In den Fahrzeugpapieren ist aber lediglich die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel angegeben.
Autos sind breiter als früher
Insgesamt sind die Autos in den letzten Jahren immer breiter geworden. Der ACE machte zwischen einem Golf I aus den 70er Jahren und einem aktuellen Golf VI eine Differenz von 17 Zentimetern aus. Tatsächlich darf etwa schon ein Golf VI mit 2,048 Meter Breite von Spiegel zu Spiegel solche engen Spuren nicht befahren.
Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, „sich über die tatsächlichen Abmessungen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt kundig zu machen“, so das Verkehrsministerium. In Betriebsanleitungen oder in anderen Angaben über technische Daten der Hersteller sei in der Regel die Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel aufgeführt. Oft hilft auch die Homepage des Herstellers weiter. Wer das Verbot missachtet, kann mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden.
Erste Länder haben schon reagiert
Laut Bundesverkehrsministerium haben einige Länder sich bereits für eine Fahrstreifenbreite von 2,10 oder 2,20 Meter auf den linken Spuren von Autobahnbaustellen ausgesprochen. Entsprechend sollten auch die Richtlinien zur Arbeitsstättenverordnung überarbeitet werden, die maßgebend für diese Abmessungen sind. Um den zusätzlichen Raum an engen Stellen zu erhalten, komme etwa „eine provisorische Befestigung des Banketts“ oder „eine schmalere Schutzeinrichtung“ infrage. In Nordrhein-Westfalen habe das Landesverkehrsministerium bereits einen Erlass herausgegeben, wonach die erlaubte Breite bei 2,10 Meter liegen müsse. (dapd)