Heiligenhaus. Gleich doppelt bestraft wird ein 28-Jähriger aus Mülheim. Statt der erlaubten 50 km/h war der Mann mit 78 km/h in Heiligenhaus unterwegs. Vor der Kontrolle hätte ihn eigentlich sein "Radarwarngerät" schützen sollen. Dumm nur, dass der Einsatz solcher Geräte auch verboten ist.

Einen sichtlich enttäuschten Raser hat die Polizei am frühen Dienstagabend erwischt. Gegen 17 Uhr war der Skoda-Fahrer auf der Pinner Straße in Heiligenhaus unterwegs - allerdings mit 76 statt der erlaubten 50 km/h. Als die Polizei den 28-jähriger Fahrer aus Mülheim anhielt, zeigte der sich ausgesprochen überrascht. Schließlich wähnte er sich gegen solche polizeilichen Überwachungsmaßnahmen technisch bestens gerüstet. Der Mülheimer hatte auf dem Armaturenbrett seines Fahrzeugs ein betriebsbereites, nicht ganz billiges, so genanntes "Radarwarngerät" montiert, das die Versprechungen des Herstellers offensichtlich nicht erfüllen konnte.

Neben der Erkenntnis, dass die Investition in das Gerät verschwendetes Geld war, erwarten den Mülheimer nun eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg wegen der Geschwindigkeitsübertretung. Zusätzlich summieren sich noch weitere 75 Euro sowie vier Punkte hinzu, da die Verwendung solcher "Warngeräte" verboten ist.

Ziemlich frustriert hatte der 28-jährige Mülheimer schließlich auch keinerlei Einwände gegen die Sicherstellung des Warngerätes.

"Blitzwarner" auch im Navi verboten

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei erneut vor den gesetzlich verbotenen Radarwarngeräten im öffentlichen Straßenverkehr. Das Verbot gilt auch für den Einsatz von Navigationsgeräten mit entsprechend spezieller Software. Sobald Blitzerdaten mit dem Navigationssystem verknüpft sind, ist nicht nur der aktive Betrieb, sondern schon das bloße Mitführen des Gerätes laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig (§ 23 Abs. 1b StVO).

Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem darf die Polizei nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung dafür zu zahlen.