Goslar. Verkehrsgerichtstag billigt neues Verfahren zur Tempo-Überwachung nur unter Vorbehalt. Strengere Kontrollen für die Radfahrer, aber auch bessere Radwege gefordert.

Ein neues Verfahren zur Überwachung von Temposündern soll in Deutschland zunächst nur auf einer Versuchsstrecke erprobt werden. Mit einer sehr knappen Mehrheit im zuständigen Arbeitskreis entschloss sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar am Freitag zu dieser Empfehlung. Grundsätzliche rechtliche Bedenken führen die Kritiker der so genannten „section control” an. Sie wollen aber auch wissenschaftlich untersuchen lassen, ob die Strecken-Kontrolle den bisher praktizierten punktuellen Kontrollen mit feststehendem Radar oder der Radar-Pistole wirklich überlegen ist.

In den Niederlanden und in Österreich gibt es das neue Verfahren bereits. An Anfang und Ende einer mehrere Kilometer langen Autobahnstrecke werden die Autofahrer fotografiert. Gleichzeit läuft die Stoppuhr im Computer, um bei jedem Fahrzeug die Durchschnittsgeschwindigkeit zu ermitteln. Liegt sie zu hoch, muss der Fahrer zahlen.

Dass mit diesem Verfahren alle Fahrer unter Generalverdacht gestellt und erfasst werden, ruft die Kritiker auf den Plan. ADAC-Jurist Michael Ludovisy: „Das wäre ungefähr so, als würde die Polizei gegen einen unbescholtenen Bürger Ermittlungen wegen Diebstahls einleiten, nur weil er einen Supermarkt betritt.” Überflüssig findet der Verband die „section control” auch wegen der hohen Kosten. Denn für das Geld, so Ludovisy, könnten gleich mehrere Starenkästen an einer Strecke aufgestellt werden.

Die Österreicher verweisen auf eine drastische Senkung der Unfallzahlen an den mit großen Schildern angekündigten Strecken-Kontrollen. Das sieht auch das Bundesverkehrsministerium. Sprecher Sven Ulbrich schränkt gegenüber der WAZ aber ein: „Allerdings käme diese Überwachungsmethode schon wegen erheblicher Kosten nur an besonders gefährlichen Straßenabschnitten in Frage. Es sind dazu eine ganze Reihe rechtlicher und den Datenschutz betreffende Fragen zu klären. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern." Das NRW-Verkehrsministerium sieht ebenfalls rechtliche Probleme. Verkehrstechnisch hält es die „section control” aber für einen interessanten Vorschlag, sagte Sprecherin Simone Wichmann zur WAZ.

Erspart werden soll den Senioren eine regelmäßige Gesundheitsüberprüfung, empfiehlt der Verkehrsgerichtstag. Um die Mobilität älterer Kraftfahrer zu erhalten, denkt er sogar an eine eingeschränkte Fahrerlaubnis für Senioren, deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Mit diesem „Regio-Führerschein” dürften sie dann im Umkreis ihrer Wohnung fahren, aber nicht mehr nachts oder auf Autobahnen. Um das Problem der steigenden Zahl von Unfällen mit Radfahrern zu begegnen, fordert der Verkehrsgericht mehr Kontrollen, aber auch einen verbesserten Ausbau des Radwegenetzes.

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