Berlin. .

Künftig darf kein Autofahrer mehr bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs sein. Der Bundesrat verabschiedete heute eine konkretere Fassung der bisherigen Bereifungs-Regeln. Wir erläutern, was sich geändert hat und was gleich geblieben ist.

Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee künftig eine Winterreifen-Pflicht. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt.

Bei welchen Bedingungen müssen fortan Winterreifen aufgezogen werden?

Die Winterreifen-Pflicht besteht laut StVO künftig „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“. Bisher wurde in der StVO nur eine „geeignete Bereifung“ gefordert und eine an die Wetterverhältnisse angepasste „Ausrüstung“.

Was gilt als Winterreifen?

Als Winterreifen gelten künftig solche Räder, die schon bisher landläufig als Winterreifen bezeichnet wurden: sogenannte Matsch- und Schnee-Reifen - oder kurz M+S-Reifen. Diese haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet. M+S-Reifen tragen ein entsprechendes Symbol mit den Initialen auf den Seitenflächen. Auch Ganzjahresreifen haben häufig ein solches M+S-Symbol und sind deswegen laut StVO Winterreifen. Der Begriff „Winterreifen“ selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf.

In welchem Zeitraum im Jahr gilt die Winterreifen-Pflicht?

Dies legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. In der Praxis empfiehlt der ADAC Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Ab einer Profiltiefe von nur noch drei Millimetern sollten die Pneus ausgemustert werden.

Mit welchen Geldbußen müssen Autofahrer im Winter mit Sommerreifen rechnen?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Sommerreifen, werden künftig 40 Euro fällig. Damit wurde die hierfür vorgesehene Geldbuße verdoppelt. Mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und dadurch andere behindern - etwa dadurch, dass sie an der Straße liegen bleiben.

Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?

In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen. (afp)