Berlin. .

Autofahrer die mit ihrem Wagen bei „Eis- und Schneeglätte“ oder „Schneematsch“ unterwegs sind, drohen künftig bis zu 80 Euro Buße, wenn sie ohne Winterreifen fahren. Bundesverkehrsminister Ramsauer hat die Vorgaben jetzt konkretisiert.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Winterreifenpflicht für Autofahrer präzisiert. Diese solle jetzt klarer und verbindlicher als bislang in der Straßenverkehrsordnung verankert werden, berichtete die „Welt am Sonntag“ vorab unter Berufung auf den ihr vorliegenden Entwurf des Ministers.

Als „winterliche Wetterverhältnisse“ habe Ramsauer in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ festgelegt. Wer bei diesen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, müsse künftig mit 40 Euro doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro. Wer seinen Wagen bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, müsse keine Konsequenzen befürchten.

Beschluss am 26. November?

Die Vorschrift stelle klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sehe der Minister nicht vor, weil die Wetterverhältnisse in Deutschland dafür zu unterschiedlich seien.“Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der neuen Vorschriften garantieren“, sagte Ramsauer dem Blatt.

Der Minister hofft der Zeitung zufolge, dass die Änderung der Straßenverkehrsordnung am 26. November vom Bundesrat beschlossen wird. „Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben. Wenn die Länder im Bundesrat zustimmen, haben wir pünktlich zum Winterbeginn mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit“, sagte der CSU-Politiker.

Eine Präzisierung der Straßenverkehrsverordnung war nach einem im Juli ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg notwendig geworden. Die Richter hatten den bisherigen Verordnungstext als zu unbestimmt für unwirksam erklärt. Bislang sind nur „geeignete Bereifung“ und „angepasste Ausrüstung“ vorgeschrieben. (dapd)