Frankfurt/Main. Nach einer einstweiligen Verfügung gegen den umstrittenen Fahrdienst Uber legt das traditionelle Taxigewerbe nun nach und macht Druck auf die einzelnen Fahrer. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einem privaten Fahrer untersagt, für Uber Personen ohne Genehmigung zu befördern.
Im Streit um den Fahrservice Uber hat das Landgericht Frankfurt nun auch einen privaten Fahrer des Dienstes UberPop gestoppt. Bereits am Montag verhängte die 6. Zivilkammer eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer. Das Gericht untersagte ihm, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst UberPop gegen ein von Uber vorgegebenes Entgelt anzunehmen, ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz zu haben. Bei Zuwiderhandlung droht ihm demnach ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war ein Frankfurter Taxiunternehmer vor Gericht gezogen.
Der Antragsteller sei Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt und habe bereits mit der Genossenschaft Taxi Deutschland in dem Streitfall zusammengearbeitet, teilte die Genossenschaft mit. "Wir möchten betonen, dass der Fahrer von Uber nur dann eine Bestrafung durch das Gericht riskiert, wenn er sich nicht an das Verbot hält", sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die auch eine gleichnamige App betreibt. Dem Beschluss des Gerichts zufolge trägt der Fahrer allerdings die Kosten des Verfahrens. Eine Reaktion von Uber lag am Donnerstag zunächst nicht vor.
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"Illegaler Billig-Wettbewerb"
Das Geschäftsmodell des kalifornischen Unternehmens Uber treibt die Taxi-Branche schon seit einiger Zeit auf die Barrikaden. Die Verbände kritisieren, dass die meisten privaten Fahrer von Uber nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten und damit den Wettbewerb verzerrten. "Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit", sagte Schlenker. "Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich - also mit Gewinnabsicht - tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer."
Taxi Deutschland hatte erst kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Demnach darf Uber keine Fahrgäste mehr über seinen Smartphone-Dienst UberPop an Fahrer vermitteln. Das Unternehmen aus San Francisco hatte allerdings prompt erklärt, seine Dienste weiter anbieten zu wollen. Uber hatte auch Widerspruch eingelegt. Ein Antrag auf Einstellung der einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt. Für den kommenden Dienstag setzte das Landgericht Frankfurt inzwischen eine mündliche Verhandlung an. (dpa)