Ansbach. . Eine Art Sorgerechtsstreit hat jetzt vor einem Gericht im bayerischen Ansbach zu einer ungewöhlichen Gegenüberstellung geführt. Es ging um eine Katze und wem sie nun gehört. Ort der Gegenüberstellung war ein Parkdeck. Aber viel gebracht hat der Ortstermin offenbar nicht.

Im Streit um eine entlaufene Katze hat eine Richterin das Tier namens "Lumpele" vor Gericht zitiert. Die dreijährige Katze sollte mit ihrem Verhalten zeigen, wem sie gehört. Sie war im Mai 2013 in einer fränkischen Kleinstadt ausgebüxt, wie das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mitteilte. Das grau-getigerte Tier landete schließlich bei einer Frau, die "Lumpele" nicht mehr hergeben wollte und von den Besitzern verklagt wurde.

Auf Anordnung des Amtsgerichts musste die Frau die Katze zur Verhandlung mitbringen und auf dem Parkdeck des Gerichts frei laufen lassen. Die Richterin wollte so feststellen, ob sich das Tier bei einem der Beteiligten zutraulich zeigt. "Lumpele" flüchtete aber sofort unter ein Auto und ließ sich längere Zeit nicht wieder hervorlocken. Dann sollten alle das Tier auf den Arm nehmen, doch bei allen war die Katze gleich ruhig.

Mit Fotos konnten "Lumpeles" Besitzer schließlich beweisen, dass die Katze ihnen gehört - und so verurteilte die Richterin die Frau dazu, das Tier herauszurücken (Az.: 1 C 1958/13). (dpa)