Düsseldorf. Schlappe für die Besitzerin eines Hundes: Sie darf das Tier weiterhin nicht mehr mit zu ihrer Arbeitsstelle in einer Werbeagentur nehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden. Die Frau hatte sogar ein Gutachten vorgelegt, das dem Tier Harmlosigkeit bescheinigt. Vergeblich.
Kein Comeback für "Kaya": Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Verbannung einer dreibeinigen Hündin aus einer Werbeagentur als rechtmäßig bestätigt. Der Arbeitgeber durfte von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen, nachdem der Hund Auffälligkeiten gezeigt habe, befanden die Richter am Montag nach der Berufungsverhandlung des Falls (Az.: 9 Sa 1207/13). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Die Besitzerin des Hundes, Claudia van de Wauw, hatte vergeblich mit einem Gutachten aufgewartet, das dem Tier Harmlosigkeit bescheinigte. Es enthielt einen entscheidenden Schönheitsfehler: Der Gutachter hatte "Kaya" nicht in ihrem eigenen Revier auf die Probe gestellt, obwohl es bei dem Rechtsstreit um ihr Revierverhalten geht.
Personalleiterin flüchtete vor "Kaya" in den Aufzug
"Kayas" Besitzerin fühlte sich dagegen gemobbt: Kollegen dürften ihre Hunde weiterhin mitbringen. Nur "Kaya" habe Hausverbot erhalten, nachdem sie drei Jahre lang ins Büro gedurft hatte. Der Hund sei nur die Schwachstelle gewesen, der Angriff gelte seiner Mandantin, behauptete deren Anwalt.
In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht hatten die Kollegen den Hund als weniger lieb und nett beschrieben: Die Personalleiterin flüchtete in den Aufzug, dem Geschäftsführer war der Weg zum Meeting versperrt. Knurrend und zähnefletschend habe die Hündin ihr Revier verteidigt, wenn Frauchen im Haus unterwegs war. Unterlagen würden inzwischen nur noch unter der Tür durchgeschoben, wenn der Hund dahinter wache. Weil "Kaya" in der Mittagspause auch gerne mal im Rhein badete, soll sie danach auch öfter unangenehm gerochen haben.
Kein Zwinger im Büro
Jahrelang habe man sich um den Hund bemüht, sogar einen Hundetrainer engagiert, hatte die Agentur-Vertreterin vor Gericht beteuert. Von Mobbing könne keine Rede sein.
Am Montag war "Kaya" nicht im Gerichtssaal, anders als beim Gütetermin vor knapp einem Jahr: Lammfromm war das Tier in den Gerichtssaal gehumpelt und hatte mit treuem Blick die Herzen der Zuschauer erobert.
Auf den Vorschlag der Klägerin, dass die Agentur ihrem Tier eine Art Schutzgitter oder Zwinger ins Büro baut, wollte sich die Arbeitgeberin nicht mehr einlassen. Der Vorsitzende Richter hatte auch sogleich Zweifel angemeldet: "Wäre das denn artgerechte Tierhaltung?" (dpa)