Düsseldorf. Annette Schavan hat im Kampf um ihre Rehabilitation eine Niederlage einstecken müssen: Ihre Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels wurde vor Gericht abgewiesen. Der Vorwurf der Schummelei hatte die frühere Bundesbildungsministerin Titel, Amt und Reputation gekostet.

Die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat im Kampf um ihren Doktortitel auch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Schavan hatte sich damit gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf vor gut einem Jahr wehren wollen. Sie selbst erschien am Donnerstag nicht - sie war zu der mündlichen Verhandlung auch nicht persönlich geladen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schavan in ihrer vor mehr als 30 Jahren eingereichten Doktorarbeit getäuscht hat. Das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit sei von ihr verletzt worden. Es gebe 60 Täuschungsbefunde. Noch kurz vor der Entscheidung hatte Schavans Anwalt am Donnerstag Beweisanträge gestellt. Er wollte Schavans Doktorvater als Zeugen laden und durch das Gericht ein externes Gutachten zur wissenschaftlichen Zitierweise in den 1980er Jahren einholen lassen. Doch das Gericht unter Vorsitz von Richterin Simone Feuerstein lehnte die Beweisanträge als unerheblich ab.

Schavan will offenbar weiter kämpfen

Schavan gab nach dem Urteil eine Erklärung ab. Demnach erwägt sie weitere rechtliche Schritte. "Wenn die schriftliche Fassung der Urteilsbegründung vorliegt, werde ich mit meinem Anwalt über das weitere Vorgehen beraten", teilte die CDU-Politikerin mit. "Den Vorwurf der Täuschung weise ich erneut entschieden zurück."

Die Universität Düsseldorf hatte der 58-Jährigen vorsätzliche Täuschung vorgeworfen und ihr den Titel entzogen. Die Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" hatte Schavan 1980 eingereicht - mit 24 Jahren. Wenige Tage nach dem Titelentzug war Schavan als Bundesministerin zurückgetreten.

Schavan kann Titel zunächst weiter führen

Obwohl Schavan den Prozess vor dem Verwaltungsgericht verloren hat, darf sie den Doktortitel noch fünf Monate nach Zustellung des schriftlichen Urteils weiterführen - vorausgesetzt, sie ergreift gegen das Urteil Rechtsmittel. Lässt Schavan eine für sie negative Entscheidung rechtskräftig werden, muss sie den Titel einen Monat nach Zustellung des Urteils ablegen.

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