Neuss. Vor genau einem Jahr hat ein Arbeitsloser seine Betreuerin im Jobcenter Neuss erstochen. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des 53-Jährigen zu lebenslanger Haft jetzt bestätigt. Grund für die tödliche Attacke war ein Missverständnis.
Die Strafe für den Mord im Jobcenter von Neuss ist rechtskräftig. Ein Arbeitsloser hatte seine persönliche Sachbearbeiterin in deren Büro angegriffen und erstochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des 53-Jährigen zu lebenslanger Haft. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe genau ein Jahr nach der Tat mit (Az.: 3 StR 227/13).
Der Mann, der kaum lesen und schreiben kann, hatte ein Formular zum Datenschutz missverstanden. Als Tatmotiv gab er an, er sei überzeugt gewesen, dass das Jobcenter illegalen Handel mit seinen persönlichen Daten betrieben habe. Ein Fernsehbeitrag hatte seinen Argwohn geweckt.
Tat hat Jobcenter-Mitarbeiter traumatisiert
Der Mord hatte viele Beschäftigte in den Jobcentern, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ("Hartz IV") zuständig sind, verunsichert. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen kamen auf den Prüfstand und wurden in vielen Häusern je nach Situation verbessert.
In Neuss trafen sich am Donnerstag zahlreiche Kollegen der getöteten Mitarbeiterin zu einem Gedenkgottesdienst. Die Tat hatte mehrere Mitarbeiter traumatisiert - eine Kollegin ist nach Angaben des Jobcenters nach wie vor arbeitsunfähig. (dpa)