Berlin. Die Piraten fühlen sich benachteiligt und ziehen deshalb vor das Bundesverfassungsgericht: Sie klagen gegen eine Klausel, die ihnen einen Teil der staatlichen Förderung für Parteien vorenthält. Demnach bekommen Parteien nicht mehr Geld vom Staat, als sie selbst einnehmen. Für die Piraten ist das verfassungswidrig.

Die Piraten wollen stärker von der staatlichen Parteifinanzierung profitieren. Um die bisherige Regelung zu kippen, will die Partei eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Das beschloss der Bundesvorstand in seiner jüngsten Sitzung laut Protokoll vom Mittwoch. Nach Ansicht der Piraten benachteiligt das Parteiengesetz kleinere Parteien gegenüber den großen. Damit werde unter anderem der Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.

Hintergrund der Klage ist die Regelung, wonach die staatlichen Zuschüsse nicht höher sein dürfen als die Eigeneinnahmen der Parteien. Da die Piraten im Jahr 2011 trotz ihrer 20.000 Mitglieder nur 610.000 Euro einnahmen, ging ein Großteil der möglichen Zuschüsse auf Basis der Wählerstimmen und Spenden in Höhe von 1,54 Millionen Euro verloren. Die Piraten sehen durch diese Regelung ihr "Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb" verletzt. Durch die Gesamtbegrenzung aller Parteienzuschüsse auf 142 Millionen Euro reduziert sich der Betrag ein weiteres Mal auf 578.000 Euro.

Große Parteien erhalten volle Zuschüsse

Die Organklage der Piratenpartei umfasst fünf Punkte. Dazu zählt unter anderem die genannte Regelung zur Deckelung der Zuschüsse sowie der Passus, wonach die Beiträge von Mandatsträgern zu den Einnahmen der Parteien gezählt werden. Da die Piraten bislang nur über wenige Mandate verfügen, sehen sie sich dadurch benachteiligt.

Der Antrag soll am Montag (27. Februar) in Karlsruhe eingereicht werden, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Bernd Schlömer am Mittwoch auf dapd-Anfrage. Eine Organklage muss innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntgabe der entsprechenden Maßnahme eingereicht werden. Das Parteiengesetz war zuletzt am 23. August 2011 novelliert worden, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 26. August 2011.

NPD hat genügend Einnahmen, um der Deckelung zu entgehen

Die Festsetzung des Bundestags zur Parteienfinanzierung im Jahr 2011 zeigt, dass die im Bundestag vertretenen Parteien die rechnerisch möglichen Zuschüsse über den Wähler- und Spendenanteil voll ausschöpfen können. Selbst die rechtsextreme NPD und die Republikaner müssen keine Abstriche machen, da sie über hohe Eigeneinnahmen verfügen. Beide Parteien erhalten mehr als eine Million Euro an Zuschüssen. Bei mehreren kleinen Parteien sieht es hingegen anders aus. Neben den Piraten sind auch die Tierschutzpartei, die Freien Wähler, die Familienpartei, die Rentner-Partei und die Freien Wähler in Thüringen von der Deckelung betroffen.

Wie knapp die Piraten bei Kasse sind, zeigt die jüngste Ausschreibung der Stelle eines Bundespressesprechers. Der Vorstand genehmigte lediglich ein monatliches Gehalt in Höhe von 800 Euro brutto bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche. (dapd)