Hamminkeln. In einem Milchviehbestand in Hamminkeln ist die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Welche Maßnahmen jetzt getroffen werden.

Die Blauzungenkrankheit hat Hamminkeln erreicht. Das teilte jetzt der Kreis Wesel auf Anfrage mit und bestätigte den Ausbruch der Tierseuche in einem Hamminkelner Milchviehbestand. „Für den Betrieb gibt es keine betriebsspezifischen Einschränkungen, lediglich diejenigen, die für alle Betriebe im Blauzungengebiet gelten, welches derzeit neben ganz Nordrhein-Westfalen auch Niedersachsen umfasst“, schreibt die Kreisverwaltung auf Anfrage der Redaktion.

Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus NRW in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien ist nur noch unter bestimmten Auflagen möglich.

Der Verlauf der Infektion kann symptomlos sein, aber bei Vorliegen einer schweren Allgemeinerkrankung sogar bis zum Verenden des infizierten Tieres führen. Die Ansteckung erfolgt durch den Stich infizierter Mücken (Gnitzen). Die Schwere der Erkrankung kann je nach Tierart variieren. Bei dem aktuell in den Niederlanden vorkommenden Serotyp 3 scheinen Schafe stärker betroffen zu sein.

Blauzungenkrankheit in Hamminkeln: Virus ist für Menschen ungefährlich

Menschen sind für das Virus nicht empfänglich. Deshalb wäre auch der Verzehr des Fleisches von infizierten Tieren ungefährlich. Fleisch von Tieren mit Fieber und einer schweren Allgemeininfektion ist allerdings grundsätzlich nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Die Krankheit ist bei Verdacht anzeigepflichtig gegenüber dem jeweils zuständigen Veterinäramt, also im Falle von Hamminkeln ist der Kreis Wesel zuständig. Tierhalter und Hoftierärzte melden auffällige Tiere und lassen Proben im Rahmen der Früherkennung untersuchen. Da die Blauzungenkrankheit mit dem Krankheitsbild der Maul- und Klauenseuchen-Infektion verwechselt werden kann, sind alle Beteiligten bei einschlägigen Symptomen in höchster Alarmbereitschaft.

An der Blauzungenkrankheit erkrankte Tiere sind wie andere klinisch erkrankte Tiere bis zur Genesung von einer Schlachtung ausgeschlossen. Das wissen Landwirte und die Kontrolle ist wesentlicher Bestandteil der tierärztlichen Schlachttieruntersuchung in den Schlachtbetrieben vor Freigabe zur Schlachtung.