Wesel. Schottergärten sind der Stadt Wesel ein Dorn im Auge. Ein verändertes Landesrecht macht die Kontrolle nun einfacher. Es drohen hohe Bußgelder.

Die Stadt Wesel will die Kontrollen der sogenannten Schottergärten im gesamten Stadtgebiet fortsetzen. „Wir werden dabei schrittweise vorgehen, das ist ein fortlaufender Prozess“, erläuterte Bürgermeisterin Ulrike Westkamp im jüngsten Stadtentwicklungsausschuss. Im Fokus der Bauaufsicht stehen dabei nicht nur Neubaugebiete, sondern auch Bestandsgärten, wo nach Verstößen gegen die Bauordnung des Landes gesucht und diese geahndet werden sollen.

Zuletzt hatte das Vorgehen der Stadtverwaltung in dieser Sache für Unmut bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gesorgt. Die Anwohner der Straße „Am Fänger“ ärgerten sich dabei vor allem über die Art und Weise: Nachdem ihre zum Teil mit Schotter angelegten Vorgärten meist seit mehr als einem Jahrzehnt in ihrer jetzigen Form bestehen, forderte die Stadt den Rückbau – und das innerhalb weniger Monate und mit einer Verwaltungsgebühr versehen. Die Frist sei nicht einzuhalten, argumentieren Vertreter aus der Nachbarschaft.

Stadt Wesel nennt die Nachteile von Schottergärten

Die Stadtverwaltung verteidigt ihr Vorgehen. Die Mehrheit im Stadtrat habe sich eindeutig gegen „sogenannte Schottergärten und Steinwüsten“ ausgesprochen. „Mehrfach wurde von der Stadtverwaltung intensiv gefordert, konsequent gegen versiegelte Flächen vorzugehen“, fasst es die Verwaltung in einer Sachdarstellung für den Ausschuss zusammen.

Die Argumentation dahinter: Schottergärten seien nicht pflegeleichter als herkömmliche Gärten und stellten vor allem im Zusammenhang mit immer häufiger werden Extremwettereignissen zudem eine Gefahr da. „In diesem Zusammenhang wurde und wird immer betont, dass versiegelte Flächen (Schottergärten) zu großen Problemen bei den zunehmenden Starkregenereignissen führen. Voll gelaufene Keller und überschwemmte Straßen sind nur einige Beispiele für die verheerenden Folgen“, so die Stadt.

Schottergartenverbot gilt eigentlich schon seit 1995

Außerdem fordere unter anderem die nordrhein-westfälische Landesregierung ein entschiedenes Vorgehen gegen versiegelte Vorgärten. Um das den Kommunen zu vereinfachen, wurde das schon seit 1995 geltende Schottergartenverbot zum Jahreswechsel in der Landesbauordnung präziser formuliert. Darin ist nun klipp und klar geregelt, was für Gärten auf einem Grundstück gilt: Sie müssen Wasser aufnehmen können, begrünt oder bepflanzt sein. Schotterungen oder die Verwendung von Kunstrasen widerspricht diese Vorgaben. Wer einen solchen Vorgarten hat, der muss damit rechnen, künftig Post von der Stadt zu bekommen – mit der Aufforderung, den Zustand zu verändern.

Jürgen Janzen, Xana Posmiak, Andrea Overkamp und Hans Löbau aus der Feldmark hatten von der Stadt die Aufforderung bekommen, ihre Schottergärten umzugestalten. Das sehen sie zwar ein, Kritik äußerten sie jedoch an der Art und Weise, wie die Stadtverwaltung vorgegangen ist.
Jürgen Janzen, Xana Posmiak, Andrea Overkamp und Hans Löbau aus der Feldmark hatten von der Stadt die Aufforderung bekommen, ihre Schottergärten umzugestalten. Das sehen sie zwar ein, Kritik äußerten sie jedoch an der Art und Weise, wie die Stadtverwaltung vorgegangen ist. © FUNKE Foto Services | Markus Weißenfels

Obwohl die Versiegelung von unbebauten Grundstücken bereits seit knapp 30 Jahren nicht erlaubt ist, entstehen nach Angaben der Stadt immer mehr solcher Schottergärten in Wesel. Das will die Stadt nun konsequenter unterbinden. Allerdings räumt sie auch ein: „Aus personellen Gründen ist es der Bauaufsichtsbehörde nicht möglich, in einem Rutsch alle Straßenzüge oder ganze Stadtteile zu kontrollieren und die Verstöße zu verfolgen.“ Werden aber Verstöße wie „Am Fänger“ festgestellt – etwa bei Außenterminen oder durch Hinweise aus der Bevölkerung – leite die Verwaltung ordnungsbehördliche Maßnahmen ein. „Wir setzen auch darauf, dass sich die Kontrollen der Schottergärten herumsprechen“, sagte Bürgermeisterin Westkamp im Ausschuss.

Wird ein Verstoß festgestellt, sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern und können mitteilen, bis wann und wie die Flächen entsiegelt werden sollen. „Die Bauordnung war und ist jederzeit bereit, über mögliche Fristverlängerungen zu sprechen und diese zu gewähren“, heißt es von der Stadt. Im schlimmsten Fall kann es für die Betroffenen allerdings ziemlich teuer werden. „In den Fällen, in denen die Betroffenen weiter gegen geltendes Recht verstoßen und keine Angaben zum Rückbau-Zeitpunkt machen, wird nach Ablauf einer angemessenen Frist eine gebührenpflichtige Ordnungsverfügung erlassen.“ Bei den Nachbarn „Am Fänger“ ging es dabei um mehr als 330 Euro.