Schermbeck. Bürgermeister Rexforth hat wegen der Beurlaubung seiner Kinder rechtlich nichts falsch gemacht – ein Fehler war die Reise dennoch. Ein Kommentar.
Eine wochenlange Reise über die Weihnachtsferien: Es dürfte nicht wenige Eltern geben, die davon schon mal geträumt haben. Doch berechtigterweise setzen hier die strengen Regeln der Schulpflicht enge Grenzen für alle Eltern. Dass Mike Rexforth mit seinen schulpflichtigen Kindern nun mehrere Wochen während der Schulzeit unterwegs war, geht deshalb gar nicht – als Bürgermeister einer Gemeinde hat der 54-Jährige schlichtweg eine Vorbildfunktion.
Für Beurlaubungen von Kindern gelten zurecht strenge Regeln
Es ist völlig richtig: Rexforth hat in dieser Sache rechtlich nichts falsch gemacht – dem Antrag auf Beurlaubung wurde von der damaligen Schulleitung und der Schulrätin stattgegeben und es hat sich erst durch eine Prüfung im Nachhinein herausgestellt, dass die Genehmigung niemals hätte erteilt werden dürfen. Doch wer mit Eltern spricht, erfährt schnell, wie schwierig es ist, einen Antrag durchzubekommen. Zu Recht passiert das über so einen langen Zeitraum nur in Ausnahmefällen (von Schüleraustauschen mal abgesehen), wie viele Experten aus dem Schulbereich bestätigen.
Es wird immer wieder von zunehmender Politikverdrossenheit und einem schwindendem Vertrauen in öffentliche Institutionen gesprochen – Mike Rexforth hat mit dieser Aktion vielen Verantwortlichen in seinem und anderen Rathäusern einen Bärendienst erwiesen. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass er die offenen Fragen schnell klären kann.
Der Bürgermeister hat in seiner Rede auf dem Neujahrsempfang der CDU als Grund für die Reise unter anderem angegeben, zur Ruhe zu kommen und „das zu finden, was vielleicht in zehn Jahren Bürgermeister ein Stück weit auf der Strecke geblieben ist.“ Dieser Wunsch ist absolut nachvollziehbar – gerade angesichts der persönlichen Anfeindungen gegen seine Person wegen anderer Angelegenheiten, von denen er in seiner Rede berichtete und die verabscheuenswürdig sind. Ein solcher Wunsch lässt sich aber ganz ohne Beurlaubungen umsetzen, selbst mit Schulkindern: Die Sommerferien dauern mehr als sechs Wochen.