Schermbeck. Der Kämmerer erläutert, was es bedeutet, dass die Gemeinde Schermbeck noch keinen Haushalt 2024 hat. Die Situation sei sehr unzufriedenstellend.

Das Jahr 2024 ist schon fast drei Wochen alt, doch von einem Haushalt 2024 scheint die Gemeinde Schermbeck noch weit entfernt zu sein. Geplant war im vergangenen September ursprünglich, wie eigentlich immer in Schermbeck, dass der Rat in seiner Dezember-Sitzung den Haushalt fürs kommende Jahr bewilligt. Kämmerer Alexander Thomann hatte den Haushaltsentwurf der Öffentlichkeit und der Politik vorgestellt, doch nach der Haushaltssperre der Bundesregierung im November zog der Schermbecker „Herr der Finanzen“ die Notbremse, und legte die Haushaltsplanung erstmal auf Eis. Doch wie geht es jetzt weiter? Diese Frage wirft unter anderem BfB-Ratsherr Klaus Roth auf: „Der Haushalt 2024 ist bis heute nicht beschlossen. Inwieweit ist es möglich, für ein neues Investitionsprojekt bereits in 2024 Aufträge zu erteilen?“

Kämmerer Alexander Thomann erklärt die Auswirkungen auf die Gemeinde Schermbeck so: „Tatsächlich ist die Situation derzeit sehr unzufriedenstellend. Der Sachverhalt ist – wie so oft – recht komplex.“ Am 31. Dezember eines Jahres ende das jeweilige Haushaltsjahr. Ab diesem Zeitpunkt befinde sich die Kommune in der „vorläufigen Haushaltsführung“, bis der Haushaltsplan des folgenden Jahres vom Rat beschlossen und der Finanzaufsicht bekannt gemacht worden sei.

Ausgaben sind nur einigen in Ausnahmefällen möglich

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfe die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie „rechtlich verpflichtet“ sei oder die für die „Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ seien, so der Kämmerer. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze in das Folgejahr zu übertragen; wenn bei einer Maßnahme weniger oder überhaupt nichts ausgegeben wurde, können die jeweils übrig gebliebenen Mittel nach einer Übertragung ebenfalls in Anspruch genommen werden. Hintergrund ist, dass diese Mittel ja bereits bewilligt waren und somit keine „neue“ Belastung für die Kommune darstellen.

Wann die Haushaltssatzung beschlossen sein muss, besage die Gemeindeordnung nicht. Lediglich, dass „die Anzeige bei der Finanzaufsicht einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen soll“ – dies wäre also im vergangenen Monat gewesen. Trotzdem muss es ja irgendwie weitergehen bei der Gemeindeverwaltung. Dazu erklärt der Kämmerer: „Es ergeben sich allerdings verschiedene Fristen für bestimmte Handlungen (zum Beispiel der 30. Juni für eine rückwirkende Änderung von Hebesätzen), die sich auf den Haushalt der Gemeinde auswirken.“

Manche Kommunen sind jahrelang ohne genehmigten Haushalt

Interessant: In der Kommentierung der NRW-Gemeindeordnung wird auf den Umstand eingegangen, dass es vielerorts Kommunen gibt, die über mehrere Jahre ohne Haushalt sind (etwa weil das aufzustellende dortige Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig ist). Andere Städte und Gemeinden im Kreis Wesel beschließen den Haushalt grundsätzlich erst im März, sodass Schermbeck hier in diesem Jahr denselben Zeitablauf hat wie einige Nachbarkommunen. In den vergangenen Jahren war die Gemeinde vorbildlich unterwegs, weil der Haushalt stets noch im Vorjahr beschlossen wurde – doch jetzt bedeutet das für Schermbeck, dass derzeit keine neuen Maßnahmen begonnen werden dürfen.