Schermbeck. Schermbecks Kämmerer Thomann muss komplett neu rechnen, deshalb wird die für Dezember geplante Abstimmung im Rat wohl verschoben.

In den vergangenen Jahren war es in der Regel so, dass die Gemeinde Schermbeck den Haushalt für das kommende Jahr noch im „alten“ Jahr verabschiedete. Doch daraus wird diesmal wohl nichts. Denn unter anderem die vom Bundesfinanzminister Christian Lindner verhängte Haushaltssperre des Bundes sowie einige weitere Faktoren wirbeln die Pläne der Gemeindeverwaltung komplett durcheinander. Kämmerer Alexander Thomas ist also gezwungen, nochmal völlig neu zu rechnen. Wegen zahlreicher Unsicherheiten hat er nun vorschlagen, die für die kommende Ratssitzung am 13. Dezember geplante Verabschiedung des Gemeindehaushalts zu verschieben. Warum dieser Schritt nötig wurde, erläuterte der Schermbecker „Herr der Finanzen“ im jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2024 am 26. September habe die Gemeinde die Haushaltsplanung des Kreises Wesel bekommen, aus der sich Mehrbelastungen für die Kommune in einer Größenordnung von etwa 650.000 Euro ergeben. Gleichzeitig gebe es im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung noch eine weitere Erhöhung von rund 400.000 Euro, die die Gemeinde Schermbeck in ihren Plan berücksichtigen müsse. Zu diesem Bereich ergänzte der Kämmerer: „Es gab zwischen Bund und Land eine Einigung, was die finanzielle Ausstattung angeht — da ist die Zahl von 7500 Euro pro Flüchtling im Raum.“ Offen sei jedoch zurzeit noch, wie sich das auf die Kommune auswirke, so Thomann, der sagt: „Wenn das Land das Geld bekommt, ist noch nicht klar, wieviel es davon an die Kommune ausschüttet.“

Wird diese Maßnahme in Schermbeck nicht mehr gefördert?

Vor allem aber blickt der Gemeinde-Kämmerer sorgenvoll nach Berlin: „Das Urteil, dass im Bund 60 Milliarden fehlen, und die Haushaltssperre, die der Bund verhängt hat, führen weiter dazu, dass Förderprogramme auf Bundesebene gestoppt werden.“ Leider betreffe dies auch Projekte die Gemeinde Schermbeck: „Wir müssen da also nochmal neu kalkulieren, weil wir nicht von einer geförderten Maßnahme — zum Beispiel bei der Dreifachsporthalle — ausgehen können.“ Weil sich dadurch der Eigenanteil der Gemeinde massiv erhöhe, müsse auch dort „nochmal nachgesteuert“ werden.

Die Dreifachsporthalle der Gesamtschule sollte eigentlich unter anderem mit Bundesmitteln saniert werden. Doch kann sich das die Gemeinde leisten, wenn die Förderung des Bundes wegfällt?
Die Dreifachsporthalle der Gesamtschule sollte eigentlich unter anderem mit Bundesmitteln saniert werden. Doch kann sich das die Gemeinde leisten, wenn die Förderung des Bundes wegfällt? © FUNKE Foto Services | Ulla Michels

Auch eine Änderung bei der kommunalen Haushaltsführung sei durch das Land bekannt gemacht worden. Es gehe darum, ab wann die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) greife. Laut Thomann werde die Pflicht zum HSK „künftig erst dann ausgelöst, wenn die allgemeine Rücklage aufgebraucht“ sei. Dies ordnet der Kämmerer so ein: „Durch diese Maßnahme werden die kommunalen Haushalte genehmigungsfähig, die Pflicht zur HSK-Aufstellung wird dadurch abgewendet.“

Kämmerer nennt HSK-Änderung „ reines Bilanzierungsmanöver“

Was der Schermbecker Kämmerer allerdings davon hält, lässt er auch gleich durchblicken: „Das ist ein reines Bilanzierungsmanöver, was die Kommunen nicht wirklich bereichert.“ Dieses Gesetz werde wohl rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, sei aber im Moment noch in der Beschlussfassung. Die Gemeinde Schermbeck könne den Beschluss über die Haushaltssatzung auf Basis der geänderten Rechtslage aber erst fassen, wenn das Gesetz in Kraft getreten sei — und das werde voraussichtlich nicht der 13. Dezember sein.

Alexander Thomann fasst es so zusammen: „Wegen dieser Gesamtgemengelage — gestiegene Aufwendungen, unklare Gegenfinanzierung und die Rechtslage, die noch nicht klar ist — wäre unser Vorschlag, den Haushalt noch nicht am 13. Dezember zu verabschieden.“