Schermbeck. Seit dem Wochenende ist der zweite Verkehrsversuch in der Schermbecker Ortsmitte gestartet. Es gibt bereits Kritik aus der Schermbecker Politik.

Freitagnachmittag 14 Uhr auf der Mittelstraße. Im Regen installieren Arbeiter unzählige Straßenschilder und Begrenzungen für den zweiten Verkehrsversuch in Schermbeck. Der Verkehr führt die Autofahrer nun von der Ludgeruskirche nur in Süd-West Richtung. Fahrradfahrer dürfen weiterhin in beiden Richtungen unterwegs sein.

Passanten bleiben stehen, tauschen ihre Meinungen aus, beobachten kopfschüttelnd die Autofahrer, die zum Falschfahrer werden. Denn trotz der zwei signalroten Verbotsschilder an der Ecke Schienebergstege fahren am Freitag noch viele, am Samstag allerdings nur noch vereinzelt Fahrzeuge in Richtung Ludgeruskirche.

Was verwundert: Es gibt tatsächlich Pkw die zunächst vor den Schildern stoppen und dann trotzdem weiterfahren. Auch Kleinkrafträder fühlen sich teilweise vom Durchfahrtverbot nicht angesprochen. Am Samstagmittag ist eine Ordnungskraft der Gemeinde zu beobachten, die an Autofahrer, die tatsächlich am Rand parken, Knöllchen verteilt.

Es herrscht teilweise Unverständnis

Die Fahrbahn muss vom Gehweg getrennt werden beim zweiten Verkehrsversucht in Schermbeck. Hier die Marellenkämpe.
Die Fahrbahn muss vom Gehweg getrennt werden beim zweiten Verkehrsversucht in Schermbeck. Hier die Marellenkämpe. © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

Unverständnis herrscht bei vielen über die Fahrbahnabgrenzung zwischen Straße und Bürgersteig, die installiert wurde. Bürgermeister Mike Rexforth verweist in seinem Kommentar in den sozialen Medien auf die verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises: „In einer möglich zukünftigen Ausbauvariante als Einbahnstraße ist die Fahrbahn baulich vom Bürgersteig zu trennen! Das bedeutet im Klartext einen Höhenversatz! Der ebenerdige Ausbau den man jetzt noch vorfindet, ist nach der heutigen Straßenverkehrsordnung nicht mehr erlaubt.“

Irritierend ist allerdings die Beschilderung an den Seitenstraßen der Mittelstraße die auf die vorgeschriebene Fahrtrichtung in der Einbahnstraßenführung hinweist. Will der Autofahrer also zum Beispiel von der Apothekerstiege in die Steintorstraße, oder von der Landwehr/Pöttekamp in den Bösenberg, geht das laut Beschilderung nicht. Vorschlag von Dieter Rietz, der gerade in der Schermbecker Ortsmitte unterwegs ist: „Ich fahre erst in die Einbahnstraße und biege dann direkt in den Bösenberg ab.“

Ein wahrer Schilderwald in Schermbeck

Bei diesem Verkehrsversuch sind auch der Kapellenweg und die Landwehr wieder geöffnet. Genauso die Marellenkämpe, die in dem geöffneten Bereich über circa 100 Meter zur Einbahnstraße wurde. Ein wahrlicher Schilderwald soll Betroffenen helfen sich, verkehrstechnisch richtig zu verhalten. Die Häuser 18 und 20 haben an ihren Ausfahrten der Grundstückes richtungsweisende Schilder, welche verhindern sollen, dass die Bewohner von ihrer Zufahrt geradeaus in ihre Garagen, die sich direkt gegenüber der Grundstücke befinden, fahren können.

Radfahrer werden beim 2. Schermbecker Verkehrsversuch zwangsläufig zum Slalomfahrer, denn die Beschilderungen sind aufgrund der beengten Verhältnisse im abgetrennten Rad-und Fußweg aufgestellt. Ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator ist an diesen Stellen schwierig.

Kritik von Klaus Roth an Lkw-Regelung

Klaus Roth, Vorsitzender der Unabhängigen Wählergemeinschaft BfB stellt in einem Schreiben an den Landrat Ingo Brohl und Bürgermeister Mike Rexforth fest, dass durch die Marellenkämpe wie beim ersten Verkehrsversuch erneut große Gelenkbusse und Lkw fahren dürfen. Die Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen etc.“ fehlt. Roth erinnert sich: „Ein großer Lkw mit Hänger musste damals rückwärts aus der Marellenkämpe fahren, da er nicht durch die Engstelle kam. Wie die zuständige Behörde jetzt abermals eine Durchfahrt derartiger Fahrzeuge erlaubt, ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses hatte sich am 5. September mit großer Mehrheit dazu entschieden, dem ersten Experiment ein zweites folgen zu lassen – dieser soll nun bis zum 2. Dezember dauern.