Hamminkeln. Die Hamminkelner Ratsmehrheit hat die FWI-Forderung nach einem Gesprächsabbruch zur Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Wie uneins ist die CDU?
Die Mehrheit der Ratsmitglieder setzte am Donnerstagabend einen Antrag der Wählergemeinschaft FWI von der Tagesordnung. Die hatte gefordert, dass die Stadt beim Thema Zentrale Unterbringungseinrichtung die Gespräche mit den zuständigen Stellen abbricht. Stattdessen, so die Forderung der FWI, sollen die Flüchtlinge – wie bisher geschehen - dezentral untergebracht werden. Dabei solle die Stadt auf eine gleichmäßige Verteilung über alle Ortsteile achten, wie sie bereits 2016 vom Rat beschlossen worden war.
Der FWI-Fraktionsvorsitzende Martin Wente begründete den Antrag damit, dass der Rat die Politik von Hamminkeln wieder „vom Kopf auf die Füße“ stellen müsse, da die Politik der Verwaltung kein Mandat für Gespräche erteilt habe. Grünen-Fraktionschef Johannes Flaswinkel warf der FWI „Populismus“ vor. Es lägen noch lange nicht genug Erkenntnisse vor, um im Rat einen Beschluss zu fassen. Dieselbe Argumentation, ohne den Vorwurf des Populismus, verfolgte auch CDU-Fraktionschef Marcel Opladen, der gleichzeitig betonte, dass die Ablehnung des Antrags „keinesfalls eine Positionierung der CDU“ sei.
CDU aus Dingden und Ringenberg enthält sich
Der Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt. Auffällig war allerdings, dass sich die vier Ratsmitglieder Christin Hoffmann (Dingden), Sandra Ness (Dingden), Bernhard Boland (Dingden) und Pierre Gabriel (Ringenberg) bei der Abstimmung der Stimme enthielten. Der vierte Dingdener Ratsherr, Dieter Wigger, hatte erst gar nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Sein Fraktionsführer, Marcel Opladen, habe den Verdacht der Befangenheit geäußert, weil Wigger in der Nachbarschaft wohne, wo die ZUE errichtet werden könnte. Das habe Opladen auch „proaktiv“ der Verwaltung mitgeteilt. Die hatte ihrerseits den Kreis als Kommunalaufsicht eingeschaltet, erklärte Wigger zu Beginn der Sitzung. Er als Jurist sehe die Begründung als sehr dürftig und keineswegs als rechtlich einwandfrei an, enthalte sich aber der Abstimmung und gehe „einen Kaffee trinken.“