Schermbeck. Das Verwaltungsgericht stufte Schermbecker Ratsbeschlüsse als rechtswidrig ein. Das könnte auch die politische Arbeit anderer Kommunen betreffen.
Letztlich war es nur ein formeller Akt, trotzdem merkte man allen Beteiligten an, dass sie mit diesem Schritt nicht glücklich waren: Innerhalb von nur zwei Minuten musste Bürgermeister Mike Rexforth während der Sitzung des Schermbecker Rates zwei Beschlüsse desselben Gremiums beanstanden: Denn nach der Gemeindeordnung NRW hätte der Gemeinderat wohl nie beschließen dürfen, dass Arbeitskreise nicht-öffentlich tagen sollen. Deshalb musste das Gemeindeoberhaupt nun ganz offiziell eingreifen und fordern, die damaligen mehrheitlichen Entscheidungen zurückzunehmen.
Der Schermbecker Bürgermeister zeigte weitere Konsequenzen auf
Rexforth kündigte auch gleich an, was passieren würde, wenn die Ratsmehrheit sich nicht umstimmen ließe: „Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so habe ich als Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.“ Hintergrund: Das Verwaltungsgerichtes hatte festgestellt, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit bei Arbeitskreisen rechtswidrig sein dürfte.
Doch soweit wird es nicht kommen, denn einstimmig hob der Rat seine Beschlüsse zur Gründung zweier Arbeitskreisen vom 30. Juni 2021 sowie vom 7. März 2023 „aufgrund seiner Rechtswidrigkeit“ auf. Und nicht nur das: Der Rat stimmte – ebenfalls einstimmig – dafür, beide Arbeitskreise mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Den Grünen ging es bei ihrer Klage eigentlich nur um das Gremium zum Verkehrsversuch, doch konsequenterweise fiel dem nun auch der Arbeitskreis „Digitalisierung“ zum Opfer.
Arbeitskreise dienten nur der Vorabinformation
„Die Arbeitskreise haben grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnisse. Von daher ist der Öffentlichkeit, also den Bürgen, durch eine Diskussion in diesen Arbeitskreises auch nichts vorenthalten worden“, erklärte Rexforth. Die sich daraus ergebenden politischen Diskussionen, die zu einer Beschlussfassung führen, müssten später in den Ausschüssen geführt werden. „Diese Arbeitskreise dienten einer Vorabinformation, damit man sich vor der formellen Ausschusssitzung Gedanken machen kann und so Zeit spart.“ Dies ist nun nicht mehr möglich.