Wesel. Am Rosenmontag 2022 starben drei Menschen, als ein Auto im Stadthafen in den Rhein stürzte. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Fahrer vor.
Fast genau ein Jahr ist der schreckliche Unfall im Weseler Stadthafen nun her: Der Rosenmontag des vergangenen Jahres war der 28. Februar, an diesem Abend stürzte ein mit fünf jungen Menschen besetzter Wagen in den Rhein, drei Insassen kamen ums Leben. Das Unglück löste damals über Wesel hinaus große Betroffenheit aus und hat in einigen Monaten ein gerichtliches Nachspiel. Der Termin steht nun fest, wie das Amtsgericht Wesel mitteilt: Der damals 20-jährige Fahrer muss sich am 27. Juni vor dem Jugendschöffengericht in der Hansestadt verantworten.
Die Anklage gegen den Weseler lautet auf fahrlässige Tötung. In dem Prozess wird es darum gehen, wie es passieren konnte, dass der Kleinwagen gegen 19.15 Uhr über die Kaimauer in den Fluss stürzte. Der damals 20-jährige Fahrer und sein 17-jähriger Beifahrer konnten sich aus dem dreitürigen Fahrzeug retten. Für die drei 19, 18 und 16 Jahre alten Jugendlichen auf dem Rücksitz, allesamt aus Wesel, kam jede Hilfe zu spät. Erst am nächsten Morgen konnte das Fahrzeug nach einer intensiver Suche, bei der auch Polizeitaucher und eine Wasserdrohne zum Einsatz kamen, aus dem Rhein direkt an der Kaimauer gezogen werden.
Unfall im Weseler Hafen: Reifen des Pkw waren abgefahren
In der Anklageschrift wird von einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren gesprochen, die zu dem Unfall geführt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer vor, dass er unter Missachtung der Verbotsschilder „den Silobereich durchquert und dort einen Bereich mit eingelassenen Eisenschienen, großen Bodenmetallplatten und einer Wasserpfütze durchfahren“ haben soll.
Alle vier Reifen seines Wagen sollen nicht die vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern aufgewiesen haben, die Tiefe soll bei deutlich unter einem Millimeter gelegen haben. Bei einem Lenk- und Bremsmanöver auf den Bodenmetallplatten und in der Wasserpfütze soll der Wagen dann aufgrund der abgefahrenen Reifen auf dem feuchten Grund von der Fläche abgekommen und in den Rhein gestürzt sein. Das Hafengelände ist an dieser Stelle Privatbereich und hätte nicht befahren werden dürfen. Hätte der Fahrer das Verbot beachtet, die Profiltiefe kontrolliert und die Geschwindigkeit an die Gefahrensituation angepasst, argumentiert die Staatsanwaltschaft, wäre der Unfall vermeidbar gewesen.
Für die Verhandlung ist zunächst ein Tag angesetzt, ob der Prozess länger dauern wird, steht noch nicht fest. Zehn Zeugen und ein Sachverständiger, der das Fahrzeug und die Unfallursache untersucht hat, sind geladen und werden angehört. Auch Nebenklägervertreter der Familien der Unfallopfer sind vor Ort. (rme)