Wesel. Die Abschläge für Strom werden für viele Menschen zum finanziellen Problem. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf man jetzt achten muss.

Viele Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Karin Bordin, Leiterin der Verbraucherzentrale in Wesel. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse.“

Hohe Stromkosten: Rechner der Verbraucherzentrale abrufbar

Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. „Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Bordin. Energieanbieter müssen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung mitteilen.

Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang auf ihren interaktiven Energiekostenrechner hin – er ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669 abrufbar. Damit lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme.

Auf diese Werte kommt es dabei an: Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Preis erkundigen. Fast alle Stromtarife haben zudem einen Grundpreis. Die Höhe finden Verbraucher auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter. Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs.

Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten.

Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen.