Wesel. Viele Menschen in Wesel haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben, andere schon. Antwort vom Finanzamt. Was bedeutet sie?

Heinz-Dieter Steinbrecher hat seinen Bescheid über die Grundsteuer schon vor sechs Wochen bekommen. Dass er bei der Weseler Stadtverwaltung den Bereich Finanzen und Controlling verantwortet, spielt dabei allerdings keine Rolle – denn näher an der Quelle sitzt er deswegen nicht. Nein, Steinbrecher war schlichtweg früh dran mit der Abgabe, schon im Sommer übermittelte er die Daten ans Finanzamt. „Ich wollte natürlich wissen, wie der Prozess funktioniert“, sagt er.

Grundsteuer: So viele Erklärungen wurden in Wesel abgegeben

Es dürfte nicht allzu viele Menschen in Wesel gegeben haben, die sich so rechtzeitig Gedanken gemacht haben über die Grundsteuerreform. Denn noch immer fehlt dem Finanzamt ein Großteil der Daten. Wie die Behörde in dieser Woche mitteilte, sind bisher in der Hansestadt 18 300 Erklärungen abgegeben worden, das entspricht rund 44 Prozent. Wesel liegt damit zwar leicht über dem Landesschnitt, aber es scheint ausgesprochen unwahrscheinlich, dass die restlichen 56 Prozent noch bis zum Ende Abgabefrist am 31. Januar beim hiesigen Finanzamt eintrudeln.

Andersherum sind aber mittlerweile die ersten Bescheide bei Immobilienbesitzerinnen und -besitzern angekommen, die Stadtverwaltung hat dazu schon mehrere Anfragen von Bürgern bekommen. Die spannendste Frage für viele ist dabei wohl: Muss ich demnächst mehr zahlen? Oder habe ich vielleicht Glück und meine Grundsteuer sinkt? Doch diese Frage lässt sich bei Vorliegen der Bescheide noch nicht beantworten.

Denn das Schriftstück informiert lediglich darüber, wie hoch der neue Steuermessbetrag für den Einzelnen ist. Ein Vergleich mit dem letzten Grundsteuerbescheid zeigt auf, ob der Wert höher oder niedriger liegt. Doch leider ist das auch schon alles, was sich daraus ablesen lässt. Um den neuen Grundsteuerbetrag zu berechnen, fehlt nämlich noch der entsprechende Hebesatz der Kommune. Und der wird politisch ermittelt, sobald alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Spätestens im Dezember 2024 sollte der Rat darüber entschieden haben.

Der Hebesatz für die relevante Grundsteuer B liegt derzeit in Wesel bei 479 Prozentpunkten, im kommenden Jahr soll er auf 493 Prozent steigen. Wie der Wert 2025 aussieht, wenn die neue Grundsteuer zur Anwendung kommt, kann Kämmerer Klaus Schütz noch nicht sagen. Erst wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind, wird das Land den Kommunen einen neuen Hebesatz mitteilen, nach dem sie sich richten sollen. Klar ist: „Der neue Hebesatz wird aufkommensneutral sein“, erklärt Schütz. Wesel soll also weder mehr noch weniger Geld als vor der Reform einnehmen.

Die Rechnung ist nicht kompliziert: Multipliziert wird der Hebesatz mit dem für die eigene Immobilie ermittelten Grundsteuerwert und dem Steuermessbetrag – so wie bisher auch, nur eben mit den neu ermitteln Werten. Eine konkrete Zahlungsaufforderung erhält man aber erst ab Januar 2025.

Durch die Grundsteuerreform soll es mehr Steuergerechtigkeit geben

Das Finanzamt in Wesel.
Das Finanzamt in Wesel. © FFS | Markus Weißenfels

Ziel der Umstellung ist es, dass am Ende mehr Steuergerechtigkeit herrscht. Faktoren, wie hoch der Einheitswert für eine Immobilie ausfällt sind unter anderem die Lage, die Grundstücksfläche, das Baujahr oder der Zustand. Steinbrecher und Schütz erwarten, dass die Unterschiede für die Mehrheit der Eigenheimbesitzer eher gering ausfallen werden. „Es wird aber Einzelfälle geben, wo es anders aussieht“, sagt der Kämmerer. So könnte zum Beispiel bei einem kernsanierten Altbau künftig eine höhere Abgabe fällig sein. Schütz glaubt ebenfalls nicht, dass es zwischen den Stadtteilen in Wesel riesige Unterschiede geben wird. Eindeutig sagen, lässt sich das aber auch noch nicht. Die Verbraucherzentrale rät jedenfalls , die Bescheide genau zu prüfen, denn wer Einspruch dagegen erheben will, hat nur einen Monat dafür Zeit.

Wesels Kämmerer appelliert nun genauso wie das Finanzamt an diejenigen, die bisher noch keine Erklärung abgegeben haben, das bis Ende Januar zu erledigen. Online ist die Abgabe zum Beispiel unter www.elster.de möglich, dafür kann auch der Zugang von nahen Angehörigen genutzt werden. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, erklärt das Weseler Finanzamt. Es können aber auch andere andere Anbieter genutzt werden, außerdem ist eine Abgabe in Papierform möglich, die Vordrucke gibt es beim Finanzamt. Viele Infos hat die Finanzverwaltung im Internet unter www.grundsteuer.nrw.de zusammengefasst.