Wesel. Die Daten für die neue Grundsteuer können übermittelt werden. Das Finanzamt Wesel weist auf Online-Angebote und eine Info-Hotline hin.

Seit dem 1. Juli können die Daten für die neue Grundsteuer, die ab 2025 in neuer Form erhoben wird, an das Finanzamt übermittelt werden. Wer eine Immobilie, wurde deshalb bereits angeschrieben. Dennoch gibt es bei vielen Menschen noch offene Fragen. Die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden wollen deshalb mehr Unterstützung bieten, darauf weist das Finanzamt in Wesel hin. (Lesen Sie auch: Grundsteuer im Kreis Wesel – was sich durch die Reform ändert)

Grundsteuererklärung: Finanz-Amt Wesel hat eigene Hotline

„Wir empfehlen als erste Anlaufstelle die Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger gezielt Informationen und Unterstützung bei der Abgabe ihrer Feststellungserklärung mit Elster“, sagt Birgit Sümpelmann, Leiterin des Finanzamts in Wesel. „Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.“ Darüber hinaus finden sich auf dem Portal Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Auch das Grundsteuerportal zum Abruf wichtiger Informationen ist dort zu finden.

Zudem wird das Finanzamt Wesel die eigens eingerichtete Grundsteuer-Hotline mit weiteren personellen Maßnahmen stärken, heißt es. Landesweit stehen bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung. Sobald die Hotline der Weseler Behörde ausgelastet ist, werden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0281/105-1959 erreichbar.

„Wir empfehlen die Abgabe über das Online-Finanzamt Elster. Durch den digitalen Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfällt der Postversand beziehungsweise die persönliche Abgabe der Unterlagen im Finanzamt“, sagt Sümpelmann. Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung beim Finanzamt eingereicht sein.