Wesel. Die Wirte möchten auf dem Kornmarkt Trennwände für den Winter aufstellen. Die Politik stimmt dem Plan zu. Dafür müssen Regeln geändert werden.

Die Politik will die Wirte am Kornmarkt in ihrem Anliegen unterstützen, auch in der kühleren Jahreszeit eine Außengastronomie anbieten zu können. Dafür wollen die Wirte Windschutzabtrennungen vor den Lokalen aufstellen, zwischen denen die Gäste wettergeschützt sitzen können. Die Sondernutzungssatzung soll nun geändert werden – sie verbietet derzeit das Aufstellen solcher Trennwände.

Der Ausschuss Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr stimmte bei einer Gegenstimme für die Änderung – wie genau die Regelung künftig formuliert werden soll, muss nun die Stadt erarbeiten und sich dann erneut von der Politik die Zustimmung holen. Die Wirte selbst hatten in einem Antrag vorgeschlagen, vor den Türen unter den Markisen einheitliche, mobile und durchsichtige Trennwände in einer Höhe von 1,60 Meter aufzustellen. Geh-, Fahr- und Rettungswege sollen frei bleiben, ebenso die Mitte des Kornmarktes. Für einige Wirte sei ein solches Angebot überlebenswichtig, heißt es.

Außengastronomie im Winter: Unterstützung für Weseler Wirte

Die Nutzung von öffentlichen Wegen und Flächen ist laut Satzung bisher nur in der Sommerzeit bis allerspätestens 31. Oktober erlaubt, danach müssen Mobiliar und Sonnenschirme verschwinden. Die gewünschten Wände gelten als „Einfriedung“, die bisher laut dem Regelwerk unerwünscht ist.

Mit einer Änderung der Satzung, die eine einheitliche Lösung für die Wetterschutzwände im Winter möglich macht, zeigte sich die Politik einverstanden – alle wollen der Gastronomie in schwierigen Zeiten nach eigener Aussage helfen.

Regelrechte Wintergärten mit Dächern dürfe es aber nicht geben, betonte Ordnungsdezernent Klaus Schütz auf den Einwand der WfW, dass auch Regenschutz erlaubt werden sollte. Die mobile Installation dürfe sich nur auf Seitenwände beziehen und soll „kein Zaun aus dem Baumarkt“ sein, so Schütz. Wie genau die Wände aussehen und an welchen Stellen sie erlaubt werden sollen, das will die Verwaltung nun festlegen. In den nächsten Wochen wird das Thema dann erneut mit der Politik diskutiert, so dass die neue Regelung noch in diesem Winter in Kraft treten kann.