Wesel. Die Wirte am Weseler Kornmarkt wollen ihre Flächen besser vor Wind und Regen schützen. Doch die Vorschriften für den Bereich sind streng.

Mehrere Wirte am Weseler Kornmarkt wollen auch an kühlen Herbsttagen und im Winter etwas Außengastronomie anbieten. Deshalb bitten sie nun Politik und Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die vor ihren Lokalen vorhandenen Flächen neben den bereits vorhandenen Markisen durch zusätzliche seitliche Abtrennungen besser vor Wind und Regen schützen zu können. Es geht also nicht um die Bereiche in der Mitte des Kornmarktes, sondern um die direkt vor den Restaurants.

„Viele Gäste wollen oftmals lieber draußen als drinnen sitzen, sofern dies auch bei weniger gutem Wetter irgendwie möglich ist“, heißt es in einem Schreiben der Wirte an die Verwaltung. Für einige Gastronomen sei es mittlerweile überlebenswichtig, auch an Regen- und Windtagen wenigstens einige Gäste mit geschützten Außenplätzen anzulocken. „Das würde uns zumindest sehr helfen, in diesen Zeiten unsere Fixkosten mit abzudecken“, heißt es in dem Schreiben. Die Gastronomen wünschen sich dafür einheitliche, mobile und durchsichtige Abtrennungen zwischen den einzelnen Außenflächen.

Allerdings ist die Sache nicht ganz einfach. Denn ohne Genehmigung lässt sich die Idee nicht umsetzen. Bisher gilt für den gastronomischen Betrieb auf dem Kornmarkt eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis vom 1. April bis zum 30. September, allerspätestens bis zum 31. Oktober müssen alle Möbel oder Sonnenschirme von der Fläche entfernt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung. Die nun vorgeschlagenen Schutzwände stellten nach den gesetzlichen Vorgaben eine Form der Abgrenzung dar, die eigentlich nicht erwünscht sei. Der öffentliche Raum werde damit verstellt, parzelliert und optisch eingeengt. Allerdings: Begründete Ausnahmen sind möglich, die Entscheidung wird im Einzelfall getroffen. In ihrem Schreiben führen die Gastronomen an, dass es in Wesel eine solche Ausnahme bereits gibt.

Politik entscheidet über Wunsch der Kornmark-Wirte

Der Fachbereich Stadtentwicklung sieht ihre Wünsche allerdings kritisch. Kornmarkt, Großer Markt und Berliner-Tor-Platz seien herausragende und gestalterisch besonders schützenswerte Räume in der Weseler Innenstadt – auf die Gestaltung müsse deshalb ganz genau geachtet werden. Insbesondere der weitläufige, großzügige Raumeindruck dürfe durch die Trennwände nicht verloren gehen. „Die Häufung und teilweise auch die Dimension der vorgeschlagenen Begrenzungselemente auf dem Kornmarkt wird nicht zur gewollten gestalterischen Verbesserung des Platzraumes beitragen“, heißt es in der Stellungnahme.

Klar ist: Um die Pläne der Gastronomen umzusetzen, muss die Sondernutzungssatzung geändert werden und über den Herbst hinaus gültig bleiben – und zwar nicht nur für den Kornmarkt, sondern für das gesamte Stadtgebiet. Nun ist die Politik am Zug. Das Thema steht beim nächsten Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr am 2. November auf der Tagesordnung. Ganz unabhängig davon, wird sich das frühwinterliche Gesicht des Kornmarktes in diesem Jahr ohnehin anders darstellen als gewohnt: Denn vom 28. November bis zum 18. Dezember wird dort zum ersten Mal eine künstliche Bahn zum Eisstockschießen im Rahmen des Weseler Winters aufgebaut.