Schermbeck. In Schermbeck konnten erneut zwei Wölfe nachgewiesen werden, die nicht zum Gloria-Rudel gehören. Lassen sie sich dauerhaft hier nieder?

Erneut sind auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck zwei Wölfe nachgewiesen worden, die nicht zum Rudel um Gloria gehören. Das teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) jetzt mit. Demnach konnten Kotspuren, die am 6. und 27. August anhand einer genetischen Untersuchung dem weiblichen Tier mit der Kennung GW2890f zugeordnet werden. Diese Wölfin war im Juli erstmal im Raum Schermbeck, und zwar außerhalb des Streifgebietes des bekannten Rudels, nachgewiesen worden.

Wölfe im Raum Schermbeck gehören nicht zum Gloria-Rudel

Auch das Vorkommen des Wolfsrüden GW2889m wurde am 28. August 2022 durch einen Kotfund und die nachfolgenden genetischen Untersuchungen ein weiteres Mal bestätigt. Der Erstnachweis dieses Tieres im Gemeindegebiet stammte vom 4. Juli. Alle genetischen Ergebnisse beruhen auf Analysen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

In beiden Fällen ist das Herkunftsrudel nicht bekannt, heißt es bisher vom Lanuv. Die Tiere zählten aber unzweifelhaft zur Mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Anhand der DNA-Ergebnisse sei belegt, dass die zwei neuen Wolfsindividuen nicht aus der seit 2019 bestehenden Verpaarung des bekannten Rudels um „Gloria“ stammen, welches sein Territorium hauptsächlich im Raum Hünxe begründet hat.

Die beiden Tiere wurden jetzt nördlich der Lippe nachgewiesen: Einmal im Bereich der Üfter Mark zwischen Schermbeck und Raesfeld-Erle sowie im Dämmerwald zwischen Schermbeck, Weselerwald und Hamminkeln-Marienthal. Ob die neuen Wölfe sich hier dauerhaft niederlassen, ein Pärchen bilden oder ein Rudel gründen, lässt sich bisher noch nicht sicher sagen. „Die Nachweise reichen dafür noch nicht aus“, sagt Lanuv-Sprecher Wilhelm Deitermann. Innerhalb von sechs Monaten seien mehrere Nachweise erforderlich – bis zum Ende des Jahres könnten diese Fragen also geklärt sein.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im gesamten Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert, heißt es vom Lanuv. Wichtig: Im Wolfsgebiet, und dazu gehören auch bereits die Bereiche nördlich der Lippe, können nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist.