Hamminkeln/Wesel. Warum fühlt sich keine Behörde dafür zuständig, die Fische bei Austrocknen der Issel zu retten? So reagiert der Landrat auf die Situation.

Am Samstag haben Fischretter Torsten Rühl und zahlreiche Helfer wieder tausende Fische vor dem Vertrocknungs- und Erstickungstod in der schon teilweise trockengefallenen Issel bewahrt. Zum fünften Mal hat Rühl diese Aktion ehrenamtlich organisiert und Unterstützung der zuständigen Behörden vermisst.

Allerdings wirft scheinbar eben diese Zuständigkeit Fragen auf: Sowohl der Isselverband als auch der Kreis Wesel als Untere Fischereibehörde hatten dahingehend an die Bezirksregierung verwiesen. Diese wiederum antwortet auf NRZ-Anfrage, dass grundsätzlich der Fischereirechtsinhaber – in der Regel ein Fischereiverein oder eine Fischereigenossenschaft – zu Hege und Erhaltung des Fischbestands verpflichtet ist. „Grundsätzlich umfasst dies auch die Bergung von Fischen bei drohendem Fischsterben.“

Landrat schreibt an Isselverband und Bezirksregierung

Die Fischereirechte lägen „bei einer Vielzahl privater Grundstückseigentümer“, heißt es vom Kreis. Allerdings zuständig, um das Nachkommen besagter Pflicht zu prüfen, ist die Untere Fischereibehörde, bestätigt die Bezirksregierung.

Der Kreis wiederum meldet, dass sich nun der Landrat der Situation in der Issel angenommen habe: Er wolle sowohl den Isselverband als auch die Bezirksregierung als zuständige Institutionen anschreiben und „und noch mal auf den aktuellen Zustand hinweisen“, so der Kreis weiter. „Dabei wird er die Institutionen bitten, sich der Thematik im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihres Ermessens anzunehmen.“ Die Schreiben werden gerade erstellt.