Kreis Wesel. Der Verein Haus und Grund im Kreis Wesel rechnet mit erhöhter Nachfrage zur Grundsteuerreform. Und es gibt auch Kritik an dem Modell - die Infos.

Wer Grundbesitz hat - also zum Beispiel Haus, Eigentumswohnung oder geschäftliche Gebäude - hat entweder bereits Post erhalten oder bekommt sie in den kommenden Wochen. Es geht um die Grundsteuer. Zwar wird diese Abgabe an die jeweilige Kommune noch bis 2025 nach bekannter Weise berechnet und bezahlt, doch bereits jetzt wird eine Reform vorbereitet. Eigentümer müssen dafür weitergehende Angaben zu ihrem Grundstück machen, die Ansprechpartner des Vereins Haus und Grund an den Standorten im Kreis Wesel rechnen mit erhöhtem Beratungsbedarf.

Denn es gibt Kritik: NRW habe sich für das Bonusmodell statt für das „viel einfachere Flächenmodell“ entschieden, zeigt sich Michael Buser, Geschäftsführer von Haus und Grund in Moers, nicht zufrieden mit der Lösung. Hierbei müsse nämlich alle sechs Jahre eine Aktualisierung erfolgen, da sich die Mieten verändern, erläutert Matthias Oenning, Vorsitzender von Haus und Grund in Wesel. Er nennt das Modell ein „bürokratisches Monster“.

Was die Experten ebenfalls bemängeln: Die Angaben zur neuen Grundsteuer sind nur digital möglich. Der Altersschnitt unter den Mitgliedern sei recht hoch, sagt Buser: „Das wird gerade auch unsere älteren Mitglieder vor Herausforderungen stellen.“

Matthias Oenning ist Vorsitzender von Haus und Grund in Wesel.
Matthias Oenning ist Vorsitzender von Haus und Grund in Wesel. © Verein

Was ist die Grundsteuer?

Eigentümer zahlen die Grundsteuer auf ihren Grundbesitz an die jeweilige Kommune. Sie ist bislang unterteilt in A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (Grundvermögen und Grundstücke). Laut Bundesfinanzministerium zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, um Investitionen vorzunehmen.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Inzwischen ist die Besteuerungsgrundlage veraltet. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die aktuelle gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt. Nun muss eine neue Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Dazu dient die Feststellungserklärung für das Finanzamt.

Welche Werte und Angaben sind dafür entscheidend?

Das sind laut Michael Buser und Matthias Oenning einige und die Recherche ist daher mit Aufwand verbunden. Sie nennen die Bodenrichtwerte, Angaben zur Immobilienart, die Grundstücks- und Gebäudefläche, die statistische Nettokaltmiete und die Mietniveaustufe als relevante Faktoren. Für Privateigentümer sei das noch verhältnismäßig einfach zu händeln, schwieriger werde es für Eigentümer gemischter Grundstücke, zum Beispiel mit Gewerbefläche, so Buser.

Michael Buser, Geschäftsführer von Haus und Grund in Moers.
Michael Buser, Geschäftsführer von Haus und Grund in Moers. © Verein Haus & Grund

Welche Fristen gibt es?

Im März und April erreicht die Eigentümer laut Buser der Aufruf zur Abgabe. Ab Juli sei dann das Programm Elster dafür freigegeben. Am 31. Oktober ende die Frist zur Abgabe nach derzeitigem Stand. Gezahlt werden muss danach erst ab 2025 - dann findet die neue Regelung nämlich Anwendung. Unklar sei noch, was passiert, wenn die Frist bis Ende Oktober nicht eingehalten werden könne, so Cordula Freitag, Geschäftsführerin von Haus und Grund in Dinslaken.

Mit welchen Veränderungen für Eigentümer rechnen die Experten?

„Wir gehen davon aus, dass 20 bis 25 Prozent des Eigentums in Nordrhein-Westfalen teurer wird“, sagt Matthias Oenning. Hochpreisige Immobilien könnten laut Michael Buser am ehesten steigen. Möglich sei auch, dass nicht so gefragte Lagen etwas günstiger werden.

Was bedeutet das für Mieter?

Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten, erläutern die Experten. Daher könne sie auf die Mieter umgelegt werden. Steigt die Grundsteuer, ist laut Oenning also auch mit steigenden Mieten zu rechnen.

Inwieweit können Kommunen die Grundsteuer beeinflussen?

Durch ihren jeweiligen Hebesatz. Hier müsse aufgepasst werden, dass die Kommunen die Grundsteuer nicht durchs Hintertürchen anheben, so Buser. Laut Bundesfinanzministerium soll die Grundsteuerreform für die Kommunen möglichst aufkommensneutral sein. Fakt ist laut Freitag: Die Summe, die vorher zusammengekommen ist, müsse bleiben.

Infos: Verein Haus und Grund informiert Mitglieder

  • An den Standorten in Wesel, Moers und Dinslaken hat der Verein Haus und Grund insgesamt knapp 6000 Mitglieder, die meisten davon gehören zum Verein in Moers.
  • Die Ansprechpartner in den Vereinen beraten ihre Mitglieder zum Thema Reform bei der Grundsteuer B. Der Dinslakener Verein will dazu etwa mit einem Steuerberater kooperieren, der Moerser Verein möchte demnächst ein Online-Seminar anbieten.
  • Informationen und Kontakt finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Vereine vor Ort. Weitere Infos gibt es auch auf der Homepage der NRW-Finanzverwaltung.