Schermbeck. Für den Bauernhof in Dämmerwald hat das katastrophale Folgen. Laut Kreis gibt es keine weiteren Betriebe, in die die Seuche verschleppt wurde.

Für den Bauernhof im Schermbecker Ortsteil Dämmerwald ist es eine Katastrophe. Einem Tierzüchter kann wohl kaum etwas schlimmeres passieren, als seinen gesamten Tierbestand zu verlieren. Darauf weist auch das Kreisveterinäramt hin, das deshalb zu diesem Fall – aus Gründen des Datenschutzes – keine detaillieren Angaben macht.

Unterschiedliche Herangehensweise

Bei Tieren gebe es zahlreiche Infektionskrankheiten, so der Kreis Wesel. Tierseuchen würden jedoch unterschiedlich eingestuft: Es gibt Seuchen, die nur für betroffene Betriebe und eventuelle Kontaktbetriebe von Belang sind, und Seuchen mit Gebietssperren – wie die Geflügelpest. Nur im letzteren Fällen erfolge eine Information der Öffentlichkeit, so der Kreis.

In Schermbeck liege der Fall anders, weshalb auch nicht informiert worden sei. Auf NRZ-Anfrage bestätigte nun der Kreis aber nun, dass tatsächlich in Schermbeck in einem Betrieb der Großteil der dort gehaltenen Rinder getötet werden mussten.

Nicht auf den Menschen übertragbar

Nach NRZ-Informationen wurde die Seuche bereits vor rund einer Woche entdeckt. „Anlass war die Infektion mit dem Bovinen-Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) – einer anzeigepflichtigen Tierseuche der Rinder. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, weder direkt noch über Produkte wie Milch oder Fleisch“, teilt der Kreis dazu mit.

Die Weiterverbreitung erfolge in der Regel über Tierkontakte, kontaminierte Kleidungsstücke von Personen oder Gegenstände, wie beispielsweise Transportfahrzeuge. Seit dem 6. Juni 2017 war Deutschland frei von der Seuche, doch jetzt hat es einen Betrieb in Schermbeck getroffen – wie auch andere Höfe im westlichen Münsterland und westliche Rheinland. In dem gesperrten Betrieb finden zurzeit Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen statt. Verläuft alles günstig, werden die Sperren nach einigen Wochen aufgehoben.

Kein Vorwurf an den Landwirt

Dem Landwirt sei hinsichtlich der Einschleppung kein Vorwurf zu machen, betont der Kreis Wesel. Ein solches Seuchengeschehen stelle für betroffene Landwirte eine extreme Belastung in verschiedener Hinsicht dar: „So sind allein die umfangreiche und nicht erwarteten Tötungen kaum zu ertragen. Dazu wird in züchterisch aktiven Milchviehbeständen unter Umständen eine jahrzehntelange Zucht weitgehend ausgelöscht“, erklärt die Kreisverwaltung.

Von besonderer Bedeutung seien die finanzielle Auswirkungen: „Wenngleich Tierseuchenkasse und Land für bestimmte Kosten aufkommen, bleiben erhebliche Lasten beim Landwirt, die oft nur über Ertragsschadensversicherungen erträglich bleiben. Als Beispiel seien wochen- bis monatelang ausbleibende Einnahmen aus der Milchproduktion genannt“, heißt es vom Kreis weiter.