Schermbeck. Die Schermbecker Betreiber und Camper finden es ungerecht, dass der Kreis Wesel ihnen die Nutzung untersagt hat. Am Brückenweg wird groß umgebaut

Schon seit Wochen sind Camper und Betreiber des Campingplatzes Syberghof in heller Aufruhr. Inhaberin Karin Strauch verweist auf ein Schreiben, das direkt am Eingang aushängt und in dem der Kreis Wesel als Bauaufsichtsbehörde die weitere Nutzung des Platzes am Brückenweg in Gahlen untersagt.

„Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet“, heißt es dort, gleichzeitig wird mit einen Zwangsgeld von 50.000 Euro gedroht. Sollte dies nicht gezahlt werden können, wird den Betreibern vorsorglich „Ersatzzwangshaft“ angedroht.

Datiert ist das Schriftstück vom 20. Dezember. Begründet wird diese Ordnungsverfügung mit Mängeln, die gegen die Camping- und Wochenendstellplatz-Verordnung verstoßen – dabei geht es vor allem um Brandschutz, aber auch um die Verkehrsführung.

Betreiber Daniel Strauch behauptet: „Alle Campingplätze in NRW verstoßen gegen diese Vorschriften, sind also illegal.“
Betreiber Daniel Strauch behauptet: „Alle Campingplätze in NRW verstoßen gegen diese Vorschriften, sind also illegal.“ © FFS | Markus Weissenfels

„Diese Mängel gibt beziehungsweise gab es tatsächlich“, räumt Betreiber Daniel Strauch ein, sagt aber im selben Atemzug: „Wir kennen diese Mängel seit Oktober und hatten dem Kreis Wesel mit Schreiben vom 18. Dezember mitgeteilt, dass wir diese bis zum 30. März beseitigen.“

Was den 37-Jährigen aber völlig auf die Palme bringt: „Alle Parzellen sind illegal. Aber bei uns wird jetzt das ganz große Rad gesponnen, denn nach diesen Vorschriften ist doch jeder Campingplatz in NRW illegal.“

Mindestabstände der Gebäude

Strauch zeigt zusammen mit seiner Mutter Karin sowie rund einem Dutzend Campern die vertrackte Situation auf dem Campingplatz in Gahlen.

Vor allem der Mindestabstand von fünf Metern zwischen den Gebäuden sei das Problem, das hier am Brückenweg 135 in Kürze alles verändern werde.

Bisher bot der Syberghof 82 Plätze, von denen aktuell zwischen 66 und 70 belegt seien, schildert Karin Strauch. Wegen der neuen Mindestabstände der Gebäude müsse nun fast jede Parzelle neu aufgeteilt, der komplette Campingplatz quasi auf links gedreht werden – dadurch würden am Ende allerdings nur noch rund 60 Camper hier unterkommen.

Verboten! Dietmar Walther, Michael Hermes, Hartmut Lück und Marcel Porwollik zeigen den zu geringen Abstand zwischen dem Wohnwagen links und dem Holzhaus rechts. Seit Jahrzehnten wird dieser Zustand geduldet – doch jetzt scheint der Kreis Wesel durchzugreifen.
Verboten! Dietmar Walther, Michael Hermes, Hartmut Lück und Marcel Porwollik zeigen den zu geringen Abstand zwischen dem Wohnwagen links und dem Holzhaus rechts. Seit Jahrzehnten wird dieser Zustand geduldet – doch jetzt scheint der Kreis Wesel durchzugreifen. © FFS | Markus Weissenfels

Sieben oder acht Personen haben sogar ihren Erstwohnsitz hier in dem idyllischen Fleck zwischen Lippe und Wesel-Datteln-Kanal. „Wir waren erstmal gezwungen allen Campern zum 30. Juni zu kündigen. Zum Glück haben alle besonnen reagiert“, berichtet Daniel Strauch.

Einige ältere Bewohner, die gerne noch ein paar Jahre geblieben wären, entschieden sich nach der Ordnungsverfügung bereits dazu, ihr „Leben auf dem Campingplatz“ in Kürze zu beenden.

Andere sind zurzeit fleißig mit dem Umbau zugange, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. „Wir haben schon eine hohe vierstellige Summe ausgegeben“, berichten Marita und Armin Emmert.

Die Betreiber selbst haben schon zwischen 20.000 und 30.000 Euro investiert, um allen Vorschriften zu genügen – unter anderem wurde die Wegeführung durch das Gelände geändert.

Doch Daniel Strauch kann nur immer wieder den Kopf schütteln und verweist auf den Kooperationswillen der Betreiber: „Wir hatten noch im November 2018 ein große Brandschutzschau zusammen mit der Feuerwehr Wesel. Da wurde uns gesagt: Es ist alles ok.!“

Weg aus der Illegalität

Dann habe man mit den Verantwortlichen der Gemeinde Schermbeck zusammengesessen, um gemeinsam nach einem „Weg aus der Illegalität“ zu finden.

Nach dem Schreiben des Kreises und den dort aufgeführten drastischen Folgen äußert der 37-Jährige mehrere Kritikpunkte: „Es gab null Kommunikation durch den Kreis Wesel, null Kommunikation durch die Gemeinde Schermbeck. Was mich aber am meisten ärgert, ist die Ungleichbehandlung – bei uns wird der Kreis tätig und vor allen anderen Campingplätzen verschließt er die Augen.“

Die Campingwagen und Holzhütten stehen auf dem Campingplatz Sybergshof in Gahlen teils schon lange so - vieles muss sich jetzt aber ändern.
Die Campingwagen und Holzhütten stehen auf dem Campingplatz Sybergshof in Gahlen teils schon lange so - vieles muss sich jetzt aber ändern. © FFS | Markus Weissenfels

Darauf habe er auch den Mitarbeiter der Bauaufsicht des Kreises Wesel angesprochen. Dieser habe ihm entgegnet: „Euer Campingplatz ist ja schon fast ein Sahnestück, doch wir mussten handeln, weil eine Anzeige vorlag.“

Auf die Nachfrage warum nicht auch auf andere Plätze geschaut werde, habe der Kreis-Mitarbeiter geantwortet, solange keine Anzeige vorliege, gebe es dort keinen Handlungsbedarf. „Sollen wir jetzt von jedem Campingplatz im Kreis Wesel ein Foto machen und ebenfalls Anzeige erstatten, um Gerechtigkeit herzustellen?“, fragt Strauch und ergänzt direkt, dass ihm dies völlig fern liege.

Prüfungen auf anderen Plätzten angekündigt

Was sagt der Kreis Wesel dazu? „Die beanstandeten Mängel könnten durch eine Vielzahl einzelner Rückbauten behoben werden. Es haben mehrere konstruktive Gespräche zwischen Kreis und Betreiber stattgefunden. Zuletzt konnte aber keine vollständige Einigung über die weiteren erforderlichen Maßnahmen erzielt werden“, so eine Kreis-Sprecherin.

Der Kreis Wesel hatte deshalb am 20. Dezember dem Betreiber des Campingplatzes Sybergshof in Schermbeck vor allem wegen Brandschutzmängel per Ordnungsverfügung die Nutzung untersagt. Dagegen habe der Betreiber Klage eingelegt und einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung, einen sogenannten Eilantrag, gestellt.

Die Entscheidung, ob die Nutzungsuntersagung vollzogen wird, liege somit beim Gericht. Eine Entscheidung zu beiden Fragen stehe aber noch aus.

Der Kreis habe als Untere Bauaufsicht die Aufgabe, sicherzustellen, dass brandschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Und er kündigt jetzt an: „Andere Campingplätze im Kreisgebiet werden ebenfalls hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Mängel geprüft werden.“