Kreis Wesel. Der Kreis Wesel stellt klar, dass durch Kosten zur Gefahrenabwehr beim Ölpelletskandal die kreisangehörigen Kommunen nicht belastet würden.

Weiterhin herrscht Unklarheit darüber, wer für die Kosten aufkommt, die aus dem Umweltskandal im Schermbecker Mühlenberg entstehen.

Wie berichtet, kommt das vom NRW-Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Schluss, dass für die Abwehr von Gefahren, die von der illegalen Ablagerung ausgehen, bis zu 52 Millionen Euro anfallen könnten. Vor allem geht es darum, einen Austritt von möglicherweise giftigem Sickerwasser aus der Tongrube zu verhindern.

Wer soll die Sanierung bezahlen?

Nach der Exklusiv-Berichterstattung in der NRZ am 1. Januar über die Kostenfrage, zu der der Schermbecker Bürgermeister Mike Rexforth unter anderem vermutete, dass die Kreisumlage steigen könnte, wenn der Kreis teilweise die Kosten tragen müsse, meldete sich nun erneut die Kreisverwaltung als zuständige Behörde zu Wort: „Sollte der Kreis mit den Kosten für eine Ersatzvornahme in Vorleistung treten müssen, würden diese Kosten nicht umlagewirksam umgelegt werden - die kreisangehörigen Kommunen würden somit nicht belastet werden.“

Weiter heißt es dazu von der Kreisverwaltung: „In erster Linie wären diese Kosten eine Forderung des Kreises Wesel, die von dem Ordnungspflichtigen zurückzufordern und erforderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben wären.“

Betreiber und Eigentümer in der Pflicht

Wie berichtet, wäre zunächst der Betreiber (Firma Nottenkämper) und auch der Eigentümer (Graf von Nagell aus Gartrop) in der Pflicht, die Maßnahmen zu bezahlen.

Doch was passiert, wenn die Kosten die finanziellen Möglichkeiten dieser beiden übersteigen?

Dazu der Kreis: „Sollte sich im Laufe dieses Verfahrens herausstellen, dass die Forderung nicht beitreibungsfähig ist, wäre zu prüfen, auf welchem Weg eine Finanzierung erfolgen kann. Auch dieser Fall hätte jedoch keine Auswirkung auf die Höhe der Kreisumlage.“

Bürgermeister Rexforth erklärt: „Der Betreiber dürfte dafür haftbar gemacht werden, technisch dafür zu sorgen, dass von den giftigen Stoffen keine Gefahr ausgeht. Das heißt: Die Schächte müssen ordentlich funktionieren, das Abpumpen des Sickerwassers muss ordentlich funktionieren und natürlich muss die Gefahr gebannt werden, dass aus den Oberflächenwässern ein Austrag in die Randbereiche, also in die Gräben und damit in das Grundwasser erfolgt.“

Nottenkämper reagiert gar nicht

Rexforth stellt klar: „Das wird Nottenkämper gegen sich gelten lassen müssen. Und das wird sicher auch siebenstellig kosten – das ist dann nun mal so!“

Und was sagt die Firma Nottenkämper? Nichts! Auf mehrmalige Anfrage der Redaktion reagierte das Unternehmen aus Hünxe entweder gar nicht oder sagte einen Rückruf verbindlich zu, der dann aber ausblieb.