Kreis Wesel/Schermbeck. Naturschützer im Kreis Wesel halten eine mögliche “Entnahme“ der Wölfin für rechtswidrig. Probleme der Tierhalter würden nicht gelöst.
Die Kreisgruppe Wesel des BUND zeigt sich enttäuscht von der Rolle der Bündnisgrünen im Rat Schermbeck, nachdem dieser mit großer Mehrheit eine Resolution für die für die Entnahme, also den Abschuss von Wölfin Gloria verabschiedet hat. "Naturschutz als wichtiger Teil des Umweltschutzes scheint ihnen fremd geworden zu sein", heißt es in einer Stellungnahme. Der BUND hält einen möglichen Abschuss - der allerdings noch keineswegs beschlossen ist - für rechtswidrig.
Die Naturschützer kommentieren die Information, dass ein Welpe der Wölfin GW 154f im Wolfsgebiet Schermbeck nachgewiesen wurde, als "frohe Nachricht vom Umweltministerium des Landes NRW".
Der Bund für Umwelt und Naturschutz in NRW (BUND NRW) fordert den konsequenten Schutz für Wölfin Gloria und das gesamte Wolfsrudel: „Wer den Abschuss von Gloria fordert, ignoriert sowohl die Rechtsgrundlage als auch die wissenschaftliche Faktenlage, ist insofern rein populistisch unterwegs“, sagt
Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW dazu.
Voraussetzungen für Wolfs-Abschuss sind nicht gegeben
Das Herdenschutzpapier der Naturschutzverbände als Legitimation für die Abschuss-Forderung heranzuziehen, zeuge von mangelnder Sachkenntnis, kritisieren auch Günther Rinke, Vorsitzender der Kreisgruppe Wesel und Angelika Eckel. Günther Rinke: „Der NRW-Landesverband hatte ebenso wie der BUND Sachsen das Herdenschutzpapier nicht unterzeichnet." Es sollte die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verhindern helfen, was aber nicht gelungen ist. "Wollte man sich trotzdem auf dieses – inzwischen von der Gesetzesänderung überholte - Papier beziehen, sollten auch die Voraussetzungen greifen: Das Herdenschutzpapier beinhaltet ein Agreement zwischen Schäfern und Naturschützern, dass bei einem flächendeckend greifenden Herdenschutz die Naturschutzverbände von einer Klage gegen einen Abschuss eines Wolfes Abstand nehmen, wenn mehrfach der erhöhte Herdenschutz überwunden wurde. Diese Voraussetzung ist im Wolfsgebiet nicht gegeben.“
Viele Zäune im Wolfsgebiet Schermbeck nicht sicher
Die Kreisgruppe verweist auf eine Pressemeldung des Umweltministeriums vom 3. Oktober, nach der es im Sommer bei 9 von 10 Übergriffen, die der Wölfin GW954f zugeordnet werden konnten, keinen ausreichenden Herdenschutz gab.
Angelika Eckel erläutert: „Eine nicht wolfssicher gezäunte Weide mit Schafen oder Gatterwild ist für jeden Wolf ein echtes Fastfood-Restaurant, das eine schnelle und sichere Bedürfnisbefriedigung garantiert. Jeder Wolf würde da zugreifen, braucht er doch nicht – oft vergeblich – einem Wildtier im Wald hinterherzulaufen, noch riskiert er eine Verletzung, durch Huftritte oder Hauer, die ihn jagdunfähig macht." Deshalb verhalte sich die Wölfin mitnichten artuntypisch.
Der Abschuss eines Elterntieres verstärke die Probleme der Weidetierhalter eher, da das übrig gebliebene Elterntier verstärkt auf leicht zu fangende Beute angewiesen sei. Das Vorgehen der Parteien, die für einen Abschuss der Wölfin stimmten oder im Kreis noch stimmen wollen, sei daher inakzeptabel, weil es weder den Weidetierhaltern helfe noch die Probleme, die mit der Rückkehr des Wolfes auftreten, löse.