Kreis Wesel. Das Ministerium reagiert auf die elf Wolfs-Risse in Gahlen und prüft nochmal intensiv mögliche Alternativen zu einer Tötung des Wildtieres.

Als es im August im Wolfsgebiet Schermbeck binnen vier Wochen elf Übergriffe auf Weidetiere gab, war die Unruhe bei den Schafzüchtern groß. Nun hat sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz dazu umfassend geäußert: „In zehn Fällen konnte die Wölfin GW954f als Verursacherin nachgewiesen werden.“

Dann wird differenziert: „In neun Fällen gab es keinen ausreichenden Schutz gegen Wolfsübergriffe, in zwei Fällen entsprach der Schutzzaun nach einer ersten Bewertung dem empfohlenen Standard.“ Herdenschutzhunde seinen in keinem der Fälle zum Einsatz gekommen.

Nach dieser Phase intensiver Rissereignisse gab es ab dem 27. August 2020 bis heute keine registrierten Übergriffe mehr.

Natürlich Beute Wildschweine, Rehe oder Rothirsche

Offenbar ernährt sich die Wölfin über weite Strecken von ihrer natürlichen Beute, wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Aber immer wieder kommt es auch zu Übergriffen auf Nutztiere wie Schafe oder Damtiere im Gatter.

Die absolute Zahl der bisherigen Wolfsübergriffe in diesem Jahr im Wolfsgebiet Schermbeck unterscheidet sich nicht signifikant von der Zahl der Übergriffe in den beiden Vorjahren: 2018 ereigneten sich 18 Übergriffe, in 2019 waren es 19, und bislang sind es 14 Übergriffe im Jahr 2020.

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser © FFS | Michael Dahlke

Ministerin Ursula Heinen-Esser warb erneut für Herdenschutzmaßnahmen. „Eine solche Häufung wie im August hatten wir in NRW noch nicht, wir nehmen das sehr ernst. Ziel der Landesregierung ist es, die Tierhalter durch individuell geeignete Herdenschutzmaßnahmen in die Lage zu versetzen, die Weiden vor Übergriffen zu schützen. Wenn es erforderlich ist, finanzieren wir neuerdings auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden bereits dann, wenn sie in kleinen Herden von weniger als 100 Schafen eingesetzt werden.“

Bau von Ställen zügig erlaubt

Eine weitere Schutzoption sind Möglichkeiten zur Aufstallung in der Nacht. Um dies zu erleichtern, hatte der Kreis Wesel die Schafhaltungen im Wolfsgebiet zügig den Bau von neuen Ställen erlaubt.

Lanuv-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Wenn die Wölfin in einzelnen Fällen, aber wiederholt auch in offenbar geschützte Weiden eindringt, ist das ein auffälliges Verhalten in Bezug auf Weidetiere. Um diese Einschätzung in Hinblick auf die strengen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes abzusichern, prüfen wir die kurzfristige Beauftragung eines externen Gutachtens.“

Umgang mit „Problemwölfen“ geregelt

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in Paragraf 45 den Umgang mit auffälligen und problematischen Wölfen, hier ist als Ultima Ratio auch die Voraussetzung für eine rechtssichere Tötung geregelt.

Zwingend erforderlich ist danach eine Alternativen-Prüfung sog. „milderer Mittel“, wie zum Beispiel der Einsatz von Herdenschutzhunden oder das nächtliche Aufstallen. Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel: Karte der Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.