Kreis Wesel. Am Sonntag wählt der Kreis Wesel Landrat und den Kreistag. Über was entscheiden die Wähler? Und wer tritt an? Die wichtigsten Infos im Überblick.
Es wird bunt am Sonntag. Bei der Kommunalwahl können die meisten Bürger im Kreis Wesel am 13. September ihr Kreuzchen auf fünf farbigen Stimmzetteln machen: für den Landrat, den Bürgermeister, den Kreistag, das Ruhrparlament des RVR sowie den Stadt- oder Gemeinderat.
Doch manch einer wird sich in der Wahlkabine fragen: Was genau beeinflusse ich mit meiner Stimmabgabe? Was macht ein Landrat überhaupt? Und welche Aufgaben hat der Kreistag?
Die Aufgaben der Landräte
Landrätinnen und Landräte werden direkt und für fünf Jahre gewählt. Sie üben als Hauptverwaltungsbeamte eine hauptamtliche und bezahlte Tätigkeit aus. Der Landrat leitet als Chef der Kreisverwaltung die Geschäfte, ist gesetzlicher und repräsentativer Vertreter des Kreises und trägt als Leiter der Kreispolizeibehörde Verantwortung für das Polizeiwesen im Kreis.
Der Landrat nimmt die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr und ist den übergeordneten staatlichen Stellen wie der Bezirksregierung, Landesregierung und Landesministerien verantwortlich. Er hat die Allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen. Dazu gehören unter anderem die Planungsaufsicht, die obere Bauaufsicht und die obere Denkmalaufsicht.
Kreistagswahlen in Wesel: Die Landratskandidaten im Interview
- Peter Paic (SPD)
- Ingo Brohl (CDU)
- Petra Schmidt-Niersmann (Grüne)
- Sascha Wagner (Die Linke)
- Timo Schmitz (FDP)
- Renatus Rieger (AfD)
Neben den Verwaltungsaufgaben spielt er auch im politischen Betrieb eine wichtige Rolle. Als Vorsitzender im Kreistag und Kreisausschuss bereitet er die Sitzungen vor, leitet diese, unterrichtet die Kommunalpolitiker über Wichtiges und hat auch ein Stimmrecht. Er ist gegenüber dem Kreistag für die ordnungsgemäße Verwaltungsführung sowie für die Durchführung der in den politischen Gremien gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Die Bürger in den Städten und Gemeinden des Kreises wählen die Mitglieder des Kreistags alle fünf Jahre neu. Die eine Hälfte der Sitze wird von Wahlbezirkskandidaten besetzt, die andere Hälfte mit Bewerbern von den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen in Abhängigkeit zum jeweiligen Abschneiden bei den Kommunalwahlen. Bei der Zuordnung der Mandate wird ein sogenanntes Divisorverfahren angewendet, das eine optimale Verteilungsgerechtigkeit garantieren soll.
Der Kreistag Wesel hat 66 Mitglieder plus Landrat. Bei den Kommunalwahlen 2020 gibt es im Kreis Wesel 33 Wahlbezirke, für den Kreistag stehen acht Parteien oder Gruppen zur Wahl: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, FDP, AfD, FWG (Freie Wählergemeinschaften Kreis Wesel) und FoX (Forum Xanten).
Die Kompetenzen des Kreistags
Der Kreistag entscheidet über Angelegenheiten, die den Kreis über die Grenzen der einzelnen Kommunen hinaus betreffen. Die Kreisordnung für das Land NRW regelt die Aufgaben des Kreistags, zu denen beispielsweise die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll, der Erlass von Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie die Beratung und der Erlass des Haushalts gehören. Fachausschüsse beschäftigen sich zudem mit speziellen Themen.
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Die Kreistagsmitglieder erhalten für ihr politisches Engagement kein Gehalt, müssen aber von ihrer sonstigen Arbeit für die Kreistagstätigkeit freigestellt werden. Sie haben ein Recht auf Entschädigungen für einen eventuellen Verdienstausfall sowie auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Genauso wie in Städte- und Gemeinderäten treffen im Kreistag ehrenamtliche Vertreter der Parteien und Wählergruppen auf hauptamtliche Verwaltungsmitarbeiter.
Für die Kommunen ist der Haushalt des Kreises Wesel von großer Bedeutung, weil es ein Umlageetat ist: Die kreisangehörigen Kommunen bezahlen ihn anteilig über die Kreisumlage. Sie ist Jahr für Jahr ein großer Posten in den städtischen Haushalten.