Schermbeck. Teile der alten Stadtmauer Schermbecks sind bereits eingestürzt. Die Gemeinde muss sie sanieren, Zuschüsse dafür gibt es erst 2022.
Der Schermbecker Bau- und Liegenschaftsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 27. Mai, ab 16 Uhr im Ratsaal mit einem wahrlich historischen Thema: Es geht um die Instandsetzung der denkmalgeschützten Stadtmauer im Bereich „Zum Bleichwall“ – nahe der Schermbecker Burg.
Im Jahr 2018 wurde die Stadtmauer, die aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammt, von Efeu befreit, um den konkreten Bauzustand beurteilen zu können. Dabei verdichteten sich die Anzeichen, dass die Mauer wegen einer unfachmännischen Instandsetzung im Jahr 1986 einsturzgefährdet war. Entsprechend einem Ortstermin mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des LVR wurden Schürfe veranlasst, um die Fundamentsituation für eine mögliche Sanierung zu erkunden.
Gemeinde hat die Pflicht, die Mauer wieder herzustellen
Es folgten weitere Erkundungen zur Standsicherheit der Mauer und die Entfernung von weiterem Efeu. Trotz dieser durch fachkundige Beratungen begleiteten Bemühungen um den Erhalt der Mauer, konnte der Einsturz des später erstellten Mauerbereiches nicht verhindert werden. Als Eigentümer dieses Denkmals besteht für die Gemeinde Schermbeck gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW eine Verpflichtung zur Wiederherstellung der Stadtmauer.
In Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege wurde unter den gewünschten Auflagen ein Kostenvoranschlag eingeholt, um darauf aufbauend einen Zuwendungsantrag aus dem Denkmalförderungsprogramm 2020 zu stellen. Der positive Zuwendungsbescheid ging am 23. März bei der Gemeinde ein. Diese Bewilligung gestattet der Gemeinde den sofortigen Baubeginn.
Sie enthält aber ohne vorherige Andeutungen hierzu den einschränkenden Hinweis, dass die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages von 39.000 Euro erst für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen ist. Basierend auf der früheren Annahme, dass dieser Zuschuss die Gemeinde Schermbeck noch im laufenden Jahr 2020 erreicht, wurden im Gemeindehaushalt 2020 für diese Maßnahme 85.000 Euro veranschlagt.
Arbeiten stehen vor der Ausschreibung
Auf Grundlage des Förderantrags und der damit zusammenhängenden Kostenschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass der Haushaltsansatz auskömmlich ist. Die Sanierungsarbeiten sollen daher in Abstimmung mit der Kämmerei zeitnah ausgeschrieben werden, um das historische Ortsbild in diesem Bereich wieder zu vervollständigen.
Weil hier Fördermittel eingesetzt werden, kann diese Maßnahme nicht über die KDG Heiden ausgeschrieben und vergeben werden. Nach der Auswertung der Ausschreibung soll die Auftragsvergabe im Sinne einer unterbrechungsfreien Projektdurchführung vor einem Wintereinbruch auf Grundlage einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden, weil bedingt durch das Ende der Kommunalwahlperiode im Jahr 2020 keine weiteren Sitzungen des zuständigen Fachausschussesterminiert sind.