Kreis Wesel/Xanten. NRWs einziges Seeadlerpaar auf der Bislicher Insel in Xanten ist durch einen Hundehalter gestört worden. Der Kreis Wesel wertet das als Straftat.
Immer wieder mal ignorieren Hundehalter die Leinenpflicht im Naturschutzgebiet. Der jüngste Fall auf der Bislicher Insel ist jetzt an die Staatsanwaltschaft gegangen: Die Seeadler wurden erheblich gestört, die Untere Landschaftsbehörde hat Anzeige erstattet.
Unbefugte haben ihre Hunde am Altrhein in der Nähe des Horstes bis ans Wasser geführt und dort mit ihnen Ball gespielt. Die störungsempfindlichen seltenen Seeadler verließen daraufhin den Horst.
Kreis Wesel sieht den Verdacht einer Straftat
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„Eine solche erhebliche Störung in der Nähe einer Fortpflanzungsstätte streng geschützter Vögel begründet den Tatverdacht einer Straftat“, teilt der Kreis Wesel mit. Es sei nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Störung die Brut abgebrochen worden ist. Dann gäbe es in diesem Jahr keine jungen Adler.
Ilka Weidig, Leiterin des Naturforums Bislicher Insel, erläutert, warum die streng geschützten Vögel derzeit sehr sensibel sind. „Seeadler legen in der Regel in der ersten Märzhälfte ihre Eier“, sagt die Fachfrau. „Werden sie gestört und verlassen das Gelege, können die Eier auskühlen und absterben.“ Der Zeitpunkt für diesen Zwischenfall sei denkbar ungünstig gewesen.
Hoffnung, dass das Weibchen noch keine Eier gelegt hatte
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Doch vielleicht rettet ein anderer Zwischenfall den Adlernachwuchs: „Der Sturm hatte den Horst zerstört“, erklärt Weidig, „die Adler mussten ihn erst wieder aufbauen“.
Möglich also, dass sich dadurch die Eiablage verzögert hat und der Verstoß gegen den Naturschutz folgenlos bleibt. Ob es bereits Eier gibt, weiß niemand zu sagen, „wir haben aber nicht bemerkt, dass das Weibchen brütet“. Die Adler seien aber noch in der Nähe des Horstes zu sehen, sie seien nicht vertrieben.
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Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Kleve, Zweigstelle Moers, abgegeben mit der Bitte, strafrechtlich zu ermitteln. Es drohe eine empfindliche Freiheits- oder Geldstrafe.