Duisburg/Oberhausen/Essen. Vater, Mutter, Tochter und Sohn stehen wegen einer Serie von Taschendiebstählen vor Gericht. Opfer waren Seniorinnen in Supermärkten.

Mit einem klassischen Straftatbestand hat es jetzt das Landgericht am König-Heinrich-Platz zu tun: Wegen Bandendiebstahls stehen zwei 47 und 28 Jahre alte Frauen und ein 46 Jahre alter Mann aus Duisburg sowie ein 29 Jahre alter Mann aus Bulgarien vor einer großen Strafkammer. Das besondere an dem Fall: Bei den Angeklagten handelt es sich um eine Familie aus Vater, Mutter, Tochter und Sohn.

2022 sollen sie beschlossen haben, Taschendiebstähle zu begehen. Die Anklage listet mehr als 30 Taten auf. Bevorzugte Tatorte sollen Supermärkte in Duisburg, Oberhausen, Essen und weiteren Städten gewesen sein. Bevorzugte Opfer: Seniorinnen, die ihre Handtaschen an den Einkaufswagen hängten oder ihre Geldbörsen in Einkaufstüten an Rollatoren hängend durch die Läden schoben.

Familie soll in Duisburg, Essen und Oberhausen gestohlen haben

Die Frauen sollen die eigentlichen Diebstähle begangen haben. In wenigen Fällen soll eine allein, meist sollen beide gemeinsam gestohlen haben. Der Familienvater soll sie zu den Tatorten gefahren und draußen im Auto gewartet haben. Der 29-jährige in Bulgarien lebende Sohn soll eine Tat aus dem Ausland per Telefon gelenkt haben.

Auf die Handtaschen von Seniorinnen soll es die Familie abgesehen haben. (Archivbild)
Auf die Handtaschen von Seniorinnen soll es die Familie abgesehen haben. (Archivbild) © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Die Strafkammer hatte die Anklage zunächst nur teilweise eröffnet. Das Gericht sah die Beweislage in einer Vielzahl von Fällen als nicht ausreichend an.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein und das Oberlandesgericht ließ die Anklage zumindest in Bezug auf die beiden Frauen nahezu vollständig zu.

Kammer eröffnete Anklage wegen dürftiger Beweise zunächst nur teilweise

„Aus unserer Sicht ist das ein Rechtsfehler“, so der Vorsitzende. Beispielsweise gehe die Anklage davon aus, dass in vielen Fällen beide Täterinnen arbeitsteilig zusammen wirkten: Eine soll die älteren Damen abgelenkt, die andere Beute gemacht haben. „Die Aktenlage gibt das nicht her“, betonte der Richter. Vielmehr hätten die meisten Zeuginnen nichts beobachtet, sondern hinterher nur ihre Geldbörse vermisst.

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Es sei bedauerlich, dass die Anklageverfasserin auf der Aufklärung aller Fälle bestehe, erklärte der Richter. Die Kammer hätte sich auch mit zehn Anklagepunkten zufrieden gegeben, von denen die Verteidigung bereits signalisierte, dass sie eingeräumt werden und die Bestohlenen entschädigt werden sollen. So aber muss man wohl alle Geschädigten vorladen, was für einige Zeuginnen in den 80-er und 90-er Jahren ihres Lebens eine große Belastung werden dürfte, aber wenig Aufklärung verspricht.