Oberhausen. Ein 30-Jähriger aus Oberhausen bedrohte immer wieder Menschen. Er kündigte sogar einen Amoklauf an. Jetzt fällte das Landgericht ein Urteil.

Er sei psychisch krank? Ein 30-jähriger Oberhausener lachte herzlich, als er das in der Urteilsbegründung aus dem Munde des Vorsitzenden der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg hörte. Das Gericht stufte den Beschuldigten sogar als gefährlich ein und ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Am Ende des mehrtägigen Sicherungsverfahrens gab es keinen Zweifel daran, dass der 30-Jährige zwischen April 2022 und Mai 2023 in Oberhausen immer wieder Menschen bedrohte und beleidigte. Mehrfach drohte er auch seiner eigenen Mutter den Tod an, weil er sie als Satan ansah. Er hingegen sei im Auftrag Gottes unterwegs, glaubte der Beschuldigte, der es offenbar auch als gottgewollt ansah, in der Wohnung der 57-Jährigen Möbel zu zerschlagen.

Amoklauf in Krankenhaus angekündigt

Nachdem er schon einmal kurze Zeit in der geschlossenen Abteilung des St. Josef Klinikums untergebracht worden war und er unter Betreuung gestellt werden sollte, terrorisierte er die Abteilung des Krankenhauses mit wütenden Anrufen, kündigte einen Amoklauf an. Das Personal des Krankenhauses nahm die Drohungen so ernst, dass es alle Türen verrammelte und Sicherheitspersonal anforderte.

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Bei mehreren Gelegenheiten hatte der 30-Jährige Busfahrer und Fahrgäste wüst beschimpft und in Angst und Schrecken versetzt. Auch Polizisten beleidigte er mehrfach, drohte ihnen, sie zu töten. Einen schlimmeren Schaden als die Schmerzen, die ein Tritt gegen das Schienbein verursacht, trug allerdings kein Beamter davon.

Sachverständiger: Drohungen könnten wahr werden

Ein psychiatrischer Sachverständiger war am Ende der Beweisaufnahme jedoch davon überzeugt, dass der Beschuldigte ohne dauerhafte Therapie brandgefährlich werden könnte. Bereits seit Jahren leide der 30-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie, was er bis heute nicht einsehen wolle. Die psychische Erkrankung habe sich in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlimmert. Ohne Behandlung seien weitere erhebliche Taten zu befürchten. Es sei keineswegs ausgeschlossen, dass der Beschuldigte seine Drohungen irgendwann in die Tat umsetze.

Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der 30-Jährige bei den in der Antragsschrift aufgelisteten Vorfällen mindestens im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit war. Bei jenen Taten, die er unter dem Einfluss religiös gefärbter Wahnvorstellungen verübte, sei er sogar völlig schuldunfähig gewesen. Der Beschuldigte sei unberechenbar, die Allgemeinheit müsse vor dieser Gefahr geschützt werden, so die Kammer.